FBP: Rentenanpassung kommt auf die Bühne des Landtags

Die Interpellanten und FBP-Landtagsabgeordneten: Oben v. l. Albert Frick, Johannes Kaiser, Wendelin Lampert, unten v. l. Daniel Oehry, Sebastian Schädler und Karin Zech-Hoop

Die FBP-Landtagsabgeordneten Albert Frick, Johannes Kaiser, Wendelin Lampert, Daniel Oehry, Sebastian Schädler und Karin Zech-Hoop reichten für die September-Landtagssitzung eine Interpellation zum Thema der «Finanzierung der AHV unter Berücksichtigung der Ermöglichung einer Rentenanpassung» ein. Der bereits zehnjährige systembedingte Stillstand bei den AHV-Renten führt zu immer mehr Fragen. Daher es den Interpellanten wichtig, dass dem Landtag mehr Basisinformationen zu einer vertieften Diskussion zur Verfügung stehen.

Der Stillstand der AHV-Renten hat seine Wurzeln im Jahr 2011. Damals waren aufgrund der Schieflage der Staatsfinanzen und damit zur Sanierung des Staatshaushaltes verschiedene Sparmassnahmenpakete aufgesetzt worden, die auch diverse Bevölkerungsgruppen und -schichten betroffen haben. Es wurde von der Regierung an die Solidarität und den Schulterschluss aller Einwohnerinnen und Einwohner appelliert, so auch an die ältere Generation. Dieser Sparkelch ging an den Seniorinnen und Senioren nicht ohne Einschränkungen vorüber. Im Gegenteil: Sie hatten ihren Beitrag in adäquatem Masse zu leisten (Abschaffung der Systematik des Mischindexes Lohn u. Konsumentenpreis, Abschaffung des Steuerfreibetrags von 30 Prozent auf die 2. Säule, Reduktion des Staatsbeitrages an die AHV von 50 auf 30 Mio. Franken, KVG-Revision mit Erhöhung der Kostenbeteiligung mit höheren Franchisen usw.).

Beinahe die Hälfte lebt allein von der AHV
Die AHV ist als solidarische Grundsicherung in der Altersvorsorge die 1. Säule und sichert in ihrer Grundidee das Existenzminium. Allgemein galt früher das hehre Ziel, dass man mit dem Renteneinkommen im Alter 60 Prozent des Lohnes erreichen sollte. Rund die Hälfte der Rentnerinnen und Rentner sind heute gar allein auf ihre Rente angewiesen, da sie über keine und viele weitere nur über eine geringe Pensionskasse der 2. Säule verfügen. Der systematische Eingriff im Jahr 2011, den Lohnindex bei der Teuerungsberechnung herauszubrechen und nur noch isoliert den Preisindex heranzuziehen, zeitigt allmählich die immer grösser werdenden Konsequenzen. Wenn diese Massnahme in der Phase der rigorosen Sparmassnahmen zur Sanierung des Staatshaushaltes noch nachvollziehbar war, muss sie heute durch den Gesetzgeber – und das ist der Landtag – überdacht werden.

AHV weist seit 2013 auf Problematik hin
Die AHV weist in ihren Geschäftsberichten bereits seit einigen Jahren (2013, 2014 und 2020) mahnend auf diese ungünstige Entwicklung der AHV-Rente hin. Konkret heisst es auf der Seite 21 im Geschäftsbericht 2020: «Der Gesetzgeber muss sich dabei verschiedener Punkt bewusst sein. Erstens: Der Konsumentenpreisindex kann die Lebenskosten eines Rentners nicht präzise abdecken. Zweitens: Der Stillstand bei der Rentenanpassung hat über die lange Zeit auch ernsthafte Nachteile. Die Versorgungsquote, das heisst das Verhältnis der Rente zum früheren Lohn, wird ständig kleiner.»

Besonders auch zukünftige Rentner betroffen
Wer 2010 in Rente ging und zuletzt den Medianlohn 2010 verdiente, dem deckt die Höchstrente der AHV 39,5 Prozent des früheren Lohnes. Der Medianlohn ist seit 2010 gestiegen, die Rente nicht. Die Höchstrente der AHV hat sich von 2010 bis 2018 um über 2 Prozent gegenüber dem Medianlohn abgesenkt. Über lange Zeit eingefrorene Renten führen nicht nur bei den heutigen Rentnern zu abnehmendem Realeinkommen, sie haben insbesondere auch eine explizit negative Konsequenz für die künftigen Rentnerinnen und Rentner – zum Beispiel jene Bevölkerungsschicht, die heute im Alter von 50 oder 55 Jahren und aufwärts steht. Im Kontext der bekannten Daten-, Zahlen- und Faktenlage werden mit dieser Interpellation weitere Fragen an die Regierung formuliert, damit sich der Landtag für eine künftige vertiefte Diskussion und Entscheidungsfindung auf fachlich präzise und transparente Basisunterlagen stützen kann.