Kleine Anfrage: Thema Klimaziele und C02-Gesetz

Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni

Kleine Anfrage der Landtagsvizepräsidentin Marxer-Kranz Gunilla an die Vizeregierungschefin Sabine Monauni in der Landtagssitzung vom Juni

 

Die Schweiz hat im Jahr 2020 eine Totalrevision seines CO2-Gesetzes beschlossen. Gegen diesen Gesetzesbeschluss wurde sodann aber das fakultative Referendum ergriffen. Die entsprechende Volksabstimmung findet nun in der Schweiz am 13. Juni 2021 statt.

Sollte das neue schweizerische CO2-Gesetz in der Volksabstimmung angenommen werden, ist Liechtenstein zu einer Rezeption verpflichtet. Die Regierung hat daher eine entsprechende Vernehmlassung gestartet, deren Frist am 2. Juni 2021 abgelaufen ist.

 

Fragen

  1. Können Sie mir das weitere Vorgehen in Liechtenstein erläutern, sollte das Schweizer Stimmvolk am 13. Juni das CO2-Gesetz ablehnen?

  2. Was für konkrete negative Auswirkungen hätte eine Verzögerung der CO2-Gesetzesrevision auf die Umsetzung der definierten Klimaziele in Liechtenstein?

  3. Wie wird sichergestellt, dass die von der liechtensteinischen Regierung festgelegten Klimaziele im Rahmen des Pariser Abkommens bis 2030 und im Rahmen der verabschiedeten Klimastrategie 2050 auch bei einer Verzögerung der CO2-Gesetzesrevision in der Schweiz verbindlich eingehalten werden können?

  4. Was sind, unabhängig von der CO2-Gesetzgebung, in den kommenden 24 Monaten die konkreten Handlungsschwerpunkte und Projekte des Umweltministeriums zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Sicherstellung der Erreichung der damit verbundenen Zielsetzungen?

  5. Zu welchen Zeitpunkten und mit welchen Vorlagen wird der Landtag zur Thematik der Bekämpfung des Klimawandels in dieser Legislatur 2021 bis 2025 befasst?

 

Beantwortung durch Regierungschef-
Stv. Monauni Sabine

 

zu Frage 1:

Liechtenstein orientiert sich betreffend die Revision des CO2-Gesetzes am Vorgehen der Schweiz. Wenn das Schweizer Stimmvolk die Vorlage ablehnt, wird auch die Liechtensteiner Vernehmlassungsvorlage in dieser Form nicht weiterverfolgt. Das derzeitige CO2-Gesetz bleibt hingegen in Kraft und Liechtenstein wird über den Staatsvertrag mit der Schweiz weiterhin an die CO2-Abgabe gebunden sein. Jedenfalls wird die Regierung sich mit der Schweiz betreffend des Weiteren Vorgehens austauschen.

zu Frage 2:

Mit einer Verzögerung der CO2-Gesetzgebung kommen die mit der CO2-Abgaben verbundene Lenkungswirkung sowie die technischen Massnahmen im Bereich der Gebäude und Fahrzeuge erst später zur Umsetzung. Die Erreichung der Ziele wird mit dem neuen CO2-Gesetz ambitionierter und wird dadurch beschleunigt. Zu beachten ist, dass in Liechtenstein ein Grossteil der Klimaziele mit der Umsetzung der Energiestrategie 2030 erreicht werden soll. Entsprechend wird auch ein grosser Teil der Einnahmen aus der CO2-Abgabe für die Energieeffizienzförderung verwendet.

zu Frage 3:

Das Klimaziel 2030 wurde bereits mit der Ratifikation des Übereinkommens von Paris und im Emissionshandelsgesetz im Dezember-Landtag 2020 behandelt und festgelegt. Das Emissionshandelsgesetz und das CO2-Gesetz sind neben dem Energieeffizienzgesetz und der Energiestrategie 2030 sowie der Energievision 2050 die Hauptmassnahmen zur Zielerreichung.

zu Frage 4:

Derzeit wird die Langzeitklimastrategie 2050 erarbeitet, die dem Landtag vorgelegt wird. Davon abgeleitet werden die verschiedenen Massnahmen in den Handlungsfeldern Energie, Landwirtschaft, Landnutzung, Abfall und nachhaltige Wirtschaft definiert und in den kommenden Jahren umgesetzt.

zu Frage 5:

Der Landtag wird in dieser Legislatur mehrfach mit der Thematik des Klimaschutzes befasst werden. Noch in diesem Jahr ist die Befassung mit der Langzeitklimastrategie vorgesehen. Der nächste Klimabericht ist dem UN Klimasekretariat bis Ende 2022 zu übermitteln. Er soll dem Landtag gegen Ende 2022 zur Kenntnis gebracht werden. Darin werden bestehende und geplante Massnahmen aufgeführt werden. Weiters werden die national festgelegten Klimaziele im Rahmen des Übereinkommens von Paris im Laufe des Jahres 2024 neu berechnet und allenfalls verschärft. In der Folge werden sie dem Landtag zur Kenntnis gebracht, um sie im Jahr 2025 beim UN Klimasekretariat einzureichen. Zudem werden dem Landtag jährlich im Rahmen des Voranschlags die finanziellen Mittel zur Umsetzung von Massnahmen im Bereich Klimaschutz zur Beschlussfassung vorgelegt. Ebenfalls ist vorgesehen, dem Landtag jährlich einen Monotoringbericht bezüglich des Stands der Umsetzung der Energiestrategie 2030 zur Kenntnis zu bringen.