UMVERTEILUNG IN DE STAATLICHEN PENSIONSKASSE

Regierungschef Daniel Risch hatte einige Kleine Anfragen in der Juni Session des Landtags zu beantworten.

Kleine Anfrage des Abg. Lampert Wendelin an den Regierungschef in der Landtagssitzung vom Juni

Die Regierungsmitglieder hatten in der Juni-Session des Landtages u.a. einige Kleine Anfragen zu beantworten. So auch Regierungschef Daniel Risch, der sich zu einer Kleinen Anfrage des Abg. Wendelin Lampert zum Thema: «Massive Umverteilung in der Stiftung «Personalvorsorge Liechtenstein» SPL beziehungsweise in der ehemaligen staatlichen Pensionskasse äusserte.

 

Einleitung

Mit Schreiben vom 18. Dezember 2020 hat der Stiftungsrat der SPL die Versicherten unter anderem dahingehend informiert, dass die massgebliche Performance der Vermögensanlagen im Zeitraum 1. Dezember 2019 bis 30. November 2020, 2,5% betrug, und dass die implizite Verzinsung der den laufenden Renten zugrundeliegenden Kapitalien bei rund 2,7% liege, während die durchschnittliche Verzinsung der Vorsorgekapitalien der Aktivversicherten seit Bestehen der Stiftung nur zwei Drittel davon ausgemacht habe. Trotz dieses Wissens hat der Stiftungsrat die Verzinsung der Sparguthaben der Aktivversicherten für das Jahr 2020 auf nur 2,0% festgelegt.

Die Liechtensteinische Post AG schreibt im Geschäftsbericht 2020, Bereich Risikobericht, dass Konstruktionsmängel im System der staatlichen Personalvorsorge bestehen.

Die Regierung schreibt im Rechenschaftsbericht 2020 unter anderem, dass ein Gutachten zur unerwünschten Umverteilung bei der SPL in Auftrag gegeben wurde. Der Fokus des Gutachtens liegt auf den konkreten Lösungsmassnahmen zur Verhinderung beziehungsweise Eindämmung der Umverteilung in der Zukunft. Das Gutachten wurde im Januar 2021 der Regierung zur Kenntnis gebracht.

 

Fragen

  1. Wie gross ist die Umverteilung per 1. Januar 2021 der Aktivversicherten zu den Pensionisten in Millionen Schweizerfranken seit der letzten Gesetzesänderung?

  2. Um welchen Prozentsatz wurden der Rentenumwandlungssatz beziehungsweise die zukünftigen Renten per 1. Januar 2021, seit der letzten Gesetzesänderung, gekürzt, wenn der Umwandlungssatz von 5,425%, 100% entspricht?

  3. Wie hoch wäre der Deckungsgrad der SPL per 1. Januar 2021, wenn seit der letzten Gesetzesänderung keine Umverteilung gemäss Antwort auf Frage eins, keine massive Reduktion des Umwandlungssatzes beziehungsweise der zukünftigen Renten gemäss Antwort auf Frage zwei und keine Solidaritätsbeiträge bezahlt worden wären, wie dies bei keiner anderen Kasse im Land der Fall ist?

  4. Ist es aus Sicht der Regierung zu verantworten, dass die SPL einen Teil des Darlehens ab einem Deckungsgrad von 105% zurückbezahlt, obwohl dieser Deckungsgrad nur mit der beschriebenen massiven Umverteilung, Rentenkürzungen und Solidaritätsbeiträgen erreicht wurde, und auch bei einem Deckungsgrad von 105% immer noch dringend notwendige Wertschwankungsreserven im Umfang von ca. CHF 134 Mio. fehlen?

  5. Welche konkreten Lösungsmassnahmen zur Verhinderung beziehungsweise Eindämmung der Umverteilung in der Zukunft wurden der Regierung, gemäss dem erwähnten Gutachten im Rechenschaftsbericht 2020, im Januar 2021 zur Kenntnis gebracht?

 

Beantwortung der Anfrage durch
Regierungschef Dr. Risch Daniel

 

zu Frage 1:

Die gesamte Umverteilung zu Lasten der Aktivversicherten für die Jahre 2014 bis 2020 beträgt CHF 115.1 Mio. Davon beträgt die unerwünschte Umverteilung für die Jahre 2014 bis 2020 CHF 81.7 Mio.

zu Frage 2:

Seit der Gesetzesänderung im Jahre 2014 beträgt die Kürzung der Renten per 1. Januar 2021 7.37%. Der Umwandlungssatz beträgt per 1. Januar 2021 5.025%, im Alter von 64 Jahren (Jahrgang 1957). Wichtig ist festzuhalten, dass sich die oben erwähnte Rentenkürzung wie auch der Umwandlungssatz per 1. Januar 2021 auf die Jahrgänge 1957 beziehen und nicht pauschal für alle Jahrgänge angewendet werden können. Die jeweiligen Parameter sind für alle Jahrgänge unterschiedlich.

zu Frage 3:

Auf diese Frage lässt sich innert der verfügbaren Zeit keine verlässliche Antwort geben und müsste separat im Detail berechnet werden.

zu Frage 4:

Die Entscheidung einen Teil des Darlehens zurückzuzahlen ist ein geschäftspolitischer Entscheid und liegt in der Verantwortung des Stiftungsrats.

zu Frage 5:

Das in der Fragestellung erwähnte Gutachten wird derzeit im Detail vom zuständigen Ministerium geprüft und anschliessend das weitere Vorgehen mit der Gesamtregierung abgestimmt. Derzeit ist es verfrüht, über konkrete Massnahmen zu sprechen.