Homeoffice für Grenzgänger

Liechtenstein und die Nachbarstaaten haben sich darauf verständigt, die durch die Corona-Pandemie bedingte Ausnahme für Grenzgänger im Homeoffice zu verlängern.

Grenzgänger nach Liechtenstein, die als Nachwirkung der Pandemie im Homeoffice arbeiten, bleiben bis 31. Dezember 2021 weiterhin unabhängig von ihrer in Liechtenstein erbrachten Arbeitszeit hier im Land sozialversichert.

Diese Ausnahme wurde bereits im März 2020 angekündigt und seither mehrmals verlängert (AHV-Newsletter 2020-03, 2020-10 und 2020-13). Grundsätzlich gilt: „Wer als Grenzgänger die Arbeitszeit faktisch zu mehr als 25% auf Dauer in seinem Wohnstaat erbringt, kann nicht mehr am Arbeitsort sozialversichert werden, sondern ist für die Zukunft in seinem Wohnstaat zu versichern.“ Davon wird nun weiterhin aufgrund der Pandemie bis zum 31.12.2021 abgewichen.

Es laufen auch Abklärungen dahingehend, ob eine weitere Verlängerung in das Jahr 2022 möglich bzw. nötig wird. Das ist nicht ausgeschlossen, kann aber aktuell natürlich noch nicht definitiv festgelegt werden.