AHV-Rentenerhöhungen in Liechtenstein

Regierungsrat Manuel Frick besuchte das Poolbar-Festival in Feldkirch.

Kleine Anfrage des VU-Abg. Manfred Kaufmann in der Mai-Session des Landtags

 

Einleitung

Seit der Reform des Rentenregimes bei der AHV sind die Renten eingefroren und Senioren warten – obwohl das Leben doch immer teurer wird – auf Rentenanpassungen. Diese Massnahme gründete damals auf dem angespannten Staatshaushalt und war nachvollziehbar. Im Gegensatz zur Schweiz wird nicht mehr der Mischindex herangezogen, sondern nur noch aufgrund des Konsumentenpreisindex’ berechnet. Ein Interview mit Seniorenunionspräsident Johann Ott auf der «klar.»-Seite im «Liechtensteiner Vaterland» vom 24. April 2021 hat die Gefahren einer solchen Stagnation thematisiert.

 

Fragen

 

  1. Welche Herausforderungen sieht die Regierung im Zusammenhang mit diesen seit Jahren auf gleichem Niveau verharrenden AHV-Renten für das Sozialgefüge im Allgemeinen und für Rentner, welche über die AHV als einzige Einnahmequelle verfügen, im Speziellen?

  2. Im kommenden Herbst wird der Landtag erneut über die langfristige Sicherung der AHV beraten. Wird in diesem Zusammenhang auch das Thema Rentenerhöhungen angedacht, oder werden diese beiden Themen voneinander losgelöst betrachtet?

  3. Sieht die Regierung einen Erhöhungsbedarf oder allenfalls in anderen Bereichen finanzielle Kompensierungen beziehungsweise Entlastungen bei anhaltenden Nullrunden für die Rentner vor?

  4. Welche Mehrkosten wären für den Staat seit 2011 angefallen, wenn man die Rentenhöhen weiterhin auf Basis des Mischindexes berechnet hätte? Welche Auswirkungen hätte das auf die langfristige Sicherung der AHV?

 

Antworten

 

Frage 1:

Die AHV-Rente war früher an den Mittelwert zwischen Preis- und Lohnindex gekoppelt. Im Zuge der Sanierung des Staatshaushalts wurde der Staatsbeitrag an die AHV gekürzt. Zum Ausgleich wurden Sparmassnahmen bei der AHV eingeführt. Eine davon war, die Rente nur noch an den Preisindex zu koppeln, was folgende Konsequenzen hat:

  • Erstens kann der allgemeine Konsumentenpreisindex die Lebenshaltungskosten eines Rentners nicht präzise abbilden.

  • Zweitens hat ein Stillstand bei der Rentenanpassung den Nachteil, dass die Versorgungsquote, also das Verhältnis der Rente zum früheren Lohn, immer kleiner wird.

  • Drittens ist dieser Eckwert „AHV-Rente“ der Massstab für viele andere Leistungen der sozialen Sicherheit. Viele andere Leistungen sind an diesen Eckwert gekoppelt, sodass diese auch nicht steigen. Die Altersrente der AHV allein mit ihren derzeit maximal 2’320 Franken pro Monat vermag eine Altersarmut angesichts der hohen Lebenshaltungskosten auch dann nicht zu verhindern, wenn sie zum Beispiel auf 2’500 Franken angehoben würde. Altersarmut wird verhindert, indem noch weitere Einkünfte zur AHV-Rente dazu kommen, primär eine Rente oder Kapitalabfindung aus der Pensionskasse. Wenn man Altersarmut gänzlich verhindern wollte, müsste der Gesetzgeber entweder die AHV-Renten massiv erhöhen, was unrealistisch ist, oder andere Massnahmen ergreifen. Dies könnten beispielsweise sein: höhere Pflichtbeiträge zur Pensionskasse, freie Pensionskassenwahl, geringere Steuerlast für Rentner, Erhöhung der Prämienverbilligung, Aufnahme von Zahnbehandlungen in den Leistungskatalog der Krankenversicherung. Die Verhinderung der Altersarmut ist somit kein Thema, das über die AHV allein gelöst werden kann.

Frage 2:

Wenn die AHV stabil bleiben soll, dürfen die Ausgaben nicht stärker wachsen als die Einnahmen. Damit steht das Thema Rentenerhöhung im Widerspruch zum Bedürfnis nach langfristiger, generationenübergreifender finanzieller Sicherheit der AHV. Die Regierung wurde vom Landtag bekanntermassen beauftragt, bis zum Herbst 2021 einen weiteren Bericht und Antrag zur langfristigen Sicherung der AHV vorzulegen. Die Regierung hat hierbei Vorschläge für Massnahmen zu unterbreiten, welche ein Vermögen von mindestens fünf Jahresausgaben am Ende des Zeitraums sicherstellen. Für die Beurteilung einer Rentenerhöhung müsste mit einem neuen versicherungsmathematischen Gutachten berechnet werden, welche langfristige finanzielle Auswirkungen eine Rentenerhöhung hätte. Auf dieser Grundlage könnte sodann beurteilt werden, welche Massnahmen als Ausgleich notwendig sind, um die AHV im finanziellen Gleichgewicht zu halten bzw. damit die Reserven am Ende des Zeitraums nicht unter 5 Jahresausgaben sinken. Somit müssten im Falle einer Rentenerhöhung beispielsweise die Beitragssätze, der Staatsbeitrag oder das Rentenalter erhöht werden.

Frage 3:

Diesbezüglich ist auf die Beantwortung der kleinen Anfrage zum Thema “Arm sein in einem der reichsten Länder der Welt“ vom 7. Mai 2021 zu verweisen.

Frage 4:

Die Schweiz hat im Unterschied zu Liechtenstein den Mischindex beibehalten. In der Schweiz wurden die AHV-Renten seither per 2013, 2015, 2019 und 2021 erhöht. Im Jahr 2017 hat die Schweiz eine Rentenerhöhung ebenfalls ausgelassen. Die liechtensteinische Höchstrente beträgt aktuell 2’320 Franken pro Monat bzw. mit 13 Zahlungen 30’160 Franken im Jahr. Die schweizerische Höchstrente beläuft sich heute auf 2’390 Franken pro Monat bzw. mit 12 Zahlungen 28’680 Franken im Jahr. Insgesamt ist die liechtensteinische Rente somit immer noch höher. Die um 60 Franken höhere schweizerische Monatsrente im Jahr 2021 beträgt 2.6% vom Ausgangswert 2’320 Franken. Für das Jahr 2020 war die schweizerische Höchstrente noch 2’370 Franken, also 2.2% vom Ausgangswert 2’320 Franken. Man kann somit ganz stark vereinfacht sagen, dass die Ausgaben der AHV im Jahr 2020 um 2.2% höher wären, wenn Liechtenstein beim schweizerischen Modus geblieben wäre. Bei Ausgaben von ca. 312 Mio. Franken im Jahr 2020 hätten diese 2.2% somit im Jahr 2020 knapp 7 Mio. Franken an Mehrausgaben zur Folge. Das jährliche strukturelle Defizit der AHV aus Beitragseinnahmen und Rentenausgaben hätte sich um diese 7 Mio. Franken auf 49 Mio. Franken erhöht. Wie sich dies langfristig bzw. über 20 Jahre auswirkt, kann im Rahmen einer kleinen Anfrage nicht beantwortet werden.