Liechtenstein hat 40’670 Beschäftigte

Stagnation bei den Beschäftigten
Die in Liechtenstein arbeitenden Voll- und Teilzeitbeschäf- tigten veränderten sich, gemäss den vorläufigen Ergebnissen des Amtes für Statistik, im Jahr 2020 mit einem Plus von 59 Personen auf insgesamt 40’670 Beschäftigte gegenüber 2019 nur wenig. Die daraus resultierende kaum merkliche Zunahme von 0.1% liegt deutlich unter dem Anstieg in den beiden Vorjahren von jeweils 2.5%.

Zunahme der Arbeitsstätten
Die per 31. Dezember 2020 ausgewiesenen 5 898 Ar- beitsstätten liegen 3.2% über dem Vorjahr. Grössere Verschiebungen resultieren aus Umzügen bzw. Neugründungen von Arbeitsstätten im Bereich Personalverleih. Zudem werden Neugründungen im Dienstleistungssektor beobachtet, u.a. in den Wirtschaftszweigen Finanz- und Versicherungsdienstleistungen, Grundstück- und Wohnungswesen, Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung sowie Verwaltung von Unternehmen, Unternehmensberatung. Ferner muss berücksichtigt werden, dass bei den Arbeitsstätten auch Private Haushalte mit Hauspersonal mitgezählt werden, die ebenfalls einen Anstieg verzeichnen.

Methodik und Qualität
Das Amt für Statistik wird die detaillierte Beschäftigungsstatistik 2020 mit den definitiven Zahlen Mitte September 2021 veröffentlichen. Die Abweichung der vorläufigen Ergebnisse gegenüber den definitiven Ergebnissen liegt gemäss den bisherigen Erfahrungen auf Landesebene bei maximal +/-200 Per-sonen.

Als Grundlage für die Ermittlung der Beschäftigten dient die Datenbank „Liechtensteinisches Unternehmensregister (LUR)“ des Amtes für Statistik. In der Datenbank werden die Meldungen der Ein- und Austritte der Beschäftigten von den in Liechtenstein ansässigen Unternehmen erfasst. Ausserdem werden Zusatzerhebungen bei den im Ausland arbeitenden Grenzgängerinnen und Grenzgängern sowie bei Personen mit unbekannter Tätigkeit durchgeführt.

Definitionen

Beschäftigte
Alle Personen, die eine Stunde und mehr pro Woche und insgesamt 50 Stunden und mehr pro Jahr erwerbstätig sind, sind dem Liechtensteinischen Unternehmensregister (LUR) zu melden, unabhängig davon, ob sie einer bezahlten Arbeit nachgehen oder unentgeltlich tätig sind. Als Beschäftigte gelten Angestellte und Arbeiter/innen, Selbständigerwerbende, Inhaber/innen, Pächter/innen, Direktor/innen, Pfarrer/innen, Lernende, Aushilfen, im Aussendienst tätige Personen sowie Volontär/innen, Praktikant/ innen und mitarbeitende Familienmitglieder.

Arbeitsstätte
Als Arbeitsstätte wird eine örtlich-fachliche Einheit bezeichnet. Die privaten Haushalte mit Angestellten werden ebenfalls als örtlich-fachliche Einheit im Liechtensteinischen Unternehmensregister geführt.