Regierung mahnt zur Vorsicht über die Osterfeiertage

Die Regierung äusserte sich zu den verschärften Massnahmen in der Corona-Pandemie.

Die aktuelle epidemiologische Situation verlangt gerade auch angesichts der bevorstehenden Osterfeiertage besondere Vorsicht. Gleichzeitig empfiehlt die Regierung allen Einwohnerinnen und Einwohner, sich für eine Impfung gegen das Coronavirus anzumelden. Vom Angebot der Online-Anmeldung wurde seit der Inbetriebnahme des Online-Anmeldetools bereits rege Gebrauch gemacht. Bislang haben sich knapp 11’000 Personen über das System angemeldet.

Seit Anfang dieser Woche sind Veranstaltungen in Aussenbereichen mit bis zu 25 Personen möglich. Damit können nun vor allem auch mehr Sport- und Freizeitaktivitäten für Kinder und Jugendliche im Freien stattfinden. Der Regierung ist diese Erleichterung ein besonderes Anliegen, zumal Kinder und Jugendliche von den Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind.

Die Regierung mahnt zur Vorsicht über Ostern, damit die Fallzahlen nach den Feiertagen bzw. Ferien nicht in einem gefährlichen Ausmass zunehmen. Insbesondere ist darauf zu achten, dass Treffen im Familien- und Freundeskreis nach wie vor auf zehn Personen beschränkt sind. Auch im Freien dürfen sich also nicht mehr als zehn Personen zu privaten Veranstaltungen treffen. Besondere Vorsicht und Zurückhaltung ist auch im Zusammenhang mit Reisen geboten.

Online-Anmeldungen für Impfungen gut angelaufen
Seit der Inbetriebnahme des Online-Anmeldetools vor rund einer Woche haben sich knapp 11’000 Personen über das System angemeldet. Alle online zur Impfung angemeldeten Personen werden in einer Warteliste geführt. Abhängig von der Liefersituation der Impfstoffe werden laufend Impftermine freigegeben. Bei der Terminzuteilung werden Personen, die zur medizinischen Risikogruppe gehören, in erster Priorität berücksichtigt. Bisher haben bei der Anmeldung rund 1’100 Personen angegeben, zu dieser Gruppe zu gehören. Diese Personen müssen zur Impfung ein ärztliches Attest mitbringen, das die Zugehörigkeit zur Risikogruppe bestätigt. Ohne Attest ist eine Impfung nicht möglich. Anschliessend werden Personen, die 65 Jahre alt oder älter sind, einen Impftermin erhalten. Alle anderen Impfinteressierten werden dann entsprechend der Reihenfolge ihrer Anmeldung zur Impfung eingeladen werden.

Aufruf zur Impfanmeldung
Impfinteressierte mit Wohnsitz in Liechtenstein können sich weiterhin über das Online-Anmeldetool auf der Internetseite www.impfung.li zur Impfung anmelden.
Die Regierung ruft alle Bewohnerinnen und Bewohner Liechtensteins über 18 Jahre auf, sich online zu registrieren. Erste Termine werden an die angemeldeten Personen in Kürze mittels SMS über das Mobiltelefon vergeben. Personen ausserhalb der Risikogruppen sowie Personen unter 65 Jahren, die sich anmelden, müssen davon ausgehen, dass sie nicht vor Mai 2021 einen Impftermin zugeordnet bekommen. Es ist der Regierung bewusst, dass dies eine lange Wartezeit ist, aber es erleichtert die Planungen, wenn die Zahl der Impfwilligen bekannt ist.

Die Möglichkeit für Personen der Jahrgänge 1951 und älter, sich telefonisch bei der Gemeinde anzumelden, endete am 31. März 2021. Diese Personen können sich selbstverständlich auch über das Online-System anmelden.

Weitere Lockerungen
Der nächste Entscheid der Regierung betreffend die weiteren Massnahmen wird voraussichtlich am 20. April 2021 erfolgen, wobei wiederum allfällige Lockerungen in der Schweiz Berücksichtigung finden werden. Bis dahin wird die Regierung die epidemiologische Entwicklung beobachten.