Abänderung des Urheberrechts

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 23. März die Stellungnahme betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte verabschiedet.

Die Vorlage dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/1564 über zulässige Formen der Nutzung bestimmter urheberrechtlich oder durch verwandte Schutzrechte geschützter Werke und sonstiger Schutzgegenstände zugunsten blinder, sehbehinderter oder anderweitig lesebehinderter Personen. Ziel der Richtlinie ist die Verbesserung der Verfügbarkeit von Büchern, auch E-Büchern, anderen gedruckten Texten und Materialien, die urheberrechtlich oder durch verwandte Schutzrechte geschützt sind, für Menschen mit Seh- oder Lesebehinderungen. Es soll ermöglicht werden, dass Vervielfältigungsstücke in einem für diese Personengruppe zugänglichen Format erstellt und weitergegeben werden können.

Der Landtag sprach sich im vergangenen Herbst mit einhelliger Zustimmung für das Eintreten auf die Vorlage aus. Mit der Stellungnahme beantwortet die Regierung die vom Landtag anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen. Diese betreffen im Wesentlichen das Angebot der Landesbibliothek in barrierefreiem Format, die Funktion der befugten Stellen wie auch den Vertrag von Marrakesch.

Der Landtag wird die Stellungnahme voraussichtlich in seiner Sitzung im Mai zusammen mit der Vorlage über den Beitritt zum Vertrag von Marrakesch behandeln.