Verzeichnis wirtschaftlich Berechtigter

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 23. März 2021 die Verordnung über das Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen von Rechtsträgern (VwbPV) genehmigt.

Im Rahmen der Umsetzung der 5. Geldwäscherei-Richtlinie erfolgte eine Totalrevision des Gesetzes über das Verzeichnis der wirtschaftlichen Eigentümer inländischer Rechtsträger (VwEG). Entsprechend war auch die Verordnung über das Verzeichnis der wirtschaftlichen Eigentümer inländischer Rechtsträger (VwEV) einer Totalrevision zu unterziehen.

Die Verordnung konkretisiert die Definition der wirtschaftlich berechtigten Person analog der Sorgfaltspflichtgesetzgebung. Daneben gibt es neue Durchführungsbestimmungen, insbesondere in Bezug auf Meldepflichten bei Unstimmigkeiten und die Offenlegung von Daten des Verzeichnisses, sowie Klarstellungen hinsichtlich der Identifikation von betroffenen Rechtsträgern und der Datenverarbeitung. Auch die Bemessung und Höhe der Gebühren sind Gegenstand der Verordnung.

Die Verordnung tritt gleichzeitig mit dem Gesetz über das Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen von Rechtsträgern (VwbPG) am 1. April 2021 in Kraft.