Verschärfung der Einreiseverordnung
bei Grenzübertritt
(VLK) – Die von der Bundesregierung beschlossene Verschärfung der COVID-19-Einreiseverordnung trifft auch den regelmäßigen Pendlerverkehr, informiert Sicherheitslandesrat Christian Gantner. Nach Vorarlberg einreisende Personen, die den definierten Pendlerbegriff erfüllen, müssen sich ab Mittwoch (10. Februar) vor Einreise bzw. Wiedereinreise um eine elektronische Registrierung kümmern und eine ärztliche Bestätigung oder ein in Österreich ausgestelltes negatives Corona-Testergebnis mitführen, das nicht älter ist als sieben Tage ab dem Zeitpunkt der Probenentnahme. Im Falle einer Kontrolle ist die negative Testbescheinigung vorzulegen, so Gantner.
Kann ein ärztliches Zeugnis oder ein in Österreich ausgestelltes negatives Corona-Testergebnis nicht vorgelegt werden, ist der einreisende Pendler verpflichtet, sich unverzüglich, jedenfalls binnen 24 Stunden nach Einreise, einem molekularbiologischen Test bzw. Antigen-Test auf SARS-CoV-2 zu unterziehen. Die Kosten für den Test sind dabei selbst zu tragen, sofern nicht das Gratis-Testangebot in Vorarlberg (www.vorarlberg.at/vorarlbergtestet) genutzt wird.
Unter den Pendlerbegriff fallen all jene Personen, die sich aus beruflichen Gründen, für den Schulbesuch, zum Studieren, aufgrund familiärer Beziehungen oder zum Besuch eines Lebenspartners regelmäßig (wenigstens monatlich) in Vorarlberg aufhalten. Ansonsten ist bei der Einreise nach Vorarlberg ein ärztliches Zeugnis oder ein negatives Testergebnis sowie eine Registrierungsbestätigung (Einreise-Online-Formular) vorzulegen, und es gilt eine verpflichtende zehntägige Quarantäne. Ab dem fünften Tag ist ein Freitesten mittels negativem PCR- oder Antigen-Test möglich.