Freilaufende Hunde sind eine Gefahr für seltene Vögel

Der Frühling hat heuer schon kräftig angeklopft und mit ihm kommen Ende Februar/Anfang März auch wieder die ersten Zugvögel zurück. Vor allem die mittlerweile stark gefährdeten bodenbrütenden Vogelarten, wie der Kiebitz und der Große Brachvogel, sind für eine erfolgreiche Brutzeit maßgeblich auf den Schutz vor unnötigen Beunruhigungen angewiesen.

Für den Erhalt dieser seltenen Vogelarten kann insbesondere jeder Gebietsbesuchende einen Beitrag leisten, betont Landesrat Johannes Rauch: „Bleiben Sie in den Schutzgebieten auf den Wegen, beachten Sie Hinweisschilder für temporäre Wegsperren und führen Sie Ihre Hunde ausnahmslos an der Leine.“

Dass wir diese seltenen Wiesenbrüter in Vorarlberg noch haben, ist keine Selbstverständlichkeit. Europaweit gingen ihre Bestände in den letzten Jahrzehnten dramatisch zurück und dieser negative Trend hält leider weiter an. In der Schweiz gilt der Große Brachvogel bereits als ausgestorben und auch in den Riedgebieten am deutschen Bodenseeufer brütet dieser Watvogel mit seinem charakteristischen, langen und nach unten gekrümmten Schnabel nicht mehr.

„Es gibt in ganz Vorarlberg nur mehr drei Gebiete, in denen noch eine Handvoll Brachvögel brütet. Die Brutzeit dauert von Mitte März bis Ende Juni“, erklärt die Regionsmanagerin für Natura 2000 Petra Häfele und ergänzt: „Beim Kiebitz, der vielen Gebietsbesuchenden durch seine Flugkünste und seine metallisch grün-schimmernden Flügeldecken bekannt ist, zeigen sich seit einigen Jahren erste Erfolge aufgrund der umfassenden Schutzbemühungen. Von einer stabilen und zukunftsträchtigen Brutpopulation in Vorarlberg kann jedoch auch bei dieser Art noch nicht die Rede sein.“ Das Natura 2000-Regionsmanagement, das Wiesenbrüterteam des Naturschutzbundes, Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, Landwirte und die Jägerschaft sowie das Land Vorarlberg haben schon vor Jahren ein Artenschutzprojekt ins Leben gerufen.

Rücksichtnahme
Für den Erhalt dieser seltenen Vogelarten kann insbesondere jeder Gebietsbesuchende einen Beitrag leisten, betont Landesrat Rauch: „Bleiben Sie in den Schutzgebieten auf den Wegen, beachten Sie Hinweisschilder für temporäre Wegsperren und führen Sie Ihre Hunde ausnahmslos an der Leine.“ Auch wenn Gebietsbesuchende mit ihren Hunden die Wiesenbrüter nicht absichtlich stören möchten, so werden sie von diesen Arten als Fressfeinde betrachtet. Wiederholte Störungen während der Brutzeit können zur Aufgabe der Gelege oder gar zu deren Verlust führen. Brütende Vögel verlassen bei kleinsten Beunruhigungen die Bodennester, um ihre Brut nicht zu gefährden. Währenddessen kühlen die Eier schnell aus oder sind Beutegreifern schutzlos ausgeliefert. Schutzgebietstafeln befinden sich an den Eingängen zu den Schutzgebieten und weisen auf die Ge- und Verbote hin. Darüber hinaus informiert die Naturwacht interessierte Gebietsbesuchende und kontrolliert die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Durch ein rücksichtsvolles Verhalten auf Ihren Spaziergängen durch die Natur können Sie einen unverzichtbaren Beitrag leisten und sich mit etwas Glück von den Wegen aus an den akrobatischen Flügen und den charakteristischen Rufen dieser gefährdeten Wiesenbrüter erfreuen.