Kampf gegen internationale Kriminalität wird gestärkt

Am 1. Januar 2021 tritt für Liechtenstein mit dem Zweiten Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen (ERHÜ) ein wichtiges Instrument im Kampf gegen die internationale Kriminalität in Kraft.

Das Zusatzprotokoll wurde als Antwort auf neue Formen der grenzüberschreitenden Kriminalität entwickelt und dient primär der Vereinfachung und Straffung des Rechtshilfeverfahrens. Damit kann der internationalen Kriminalität besser und effizienter begegnet werden. Zugleich soll das Protokoll auch die von Liechtenstein an andere Vertragsparteien gestellte Rechtshilfeersuchen erleichtern und so zu einer Verringerung des Arbeitsaufwands führen.