Abänderung der Verkehrsregelnverordnung (VRV)

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 15. Dezember 2020 die Verordnung über die Abänderung Verkehrsregelnverordnung (VRV) genehmigt. Die Verordnungsänderung dient der Zulassung von umweltfreundlichen, mit Wasserstoff (H2) betriebenen Lastwagen. Diese Fahrzeuge sind bei gleichem Ladevolumen ca. 0,6m länger als die üblichen mit Diesel betriebenen Fahrzeuge, unterschreiten aber nach wie vor die zulässige Höchstlänge von 12m. Die Mehrlänge resultiert aus dem Umstand, dass der Wasserstofftank hinter der Fahrerkabine angebracht ist und darum der Aufbau für die Ladungsaufnahme um 0,6m nach hinten versetzt werden muss. Diese „H2-Lastwagen“ sollen aber auch im Anhängerbetrieb benutzt werden.

Dies kann aber je nach Anhängertyp dazu führen, dass die zulässige Gesamtlänge für Anhängerzüge von 18,75m um maximal diese durch den Wasserstofftank bedingte Mehrlänge von 0,6m überschritten wird. Die Mehrlänge kompensiert also nur den Verlust des Ladevolumens, der durch den Wasserstofftank resultiert.

In der Schweiz hat das Bundesamt für Strassen diese modernen Lastwagen mittels entsprechenden Ausnahmebewilligungen zugelassen. Aufgrund der engen Verknüpfung zwischen Liechtenstein und der Schweiz im Strassenverkehrsbereich soll mit der neuen Regelung in der VRV ein reibungsloser Ablauf des Verkehrs solcher Lastwagen zwischen Liechtenstein und der Schweiz ermöglicht werden.

Die neue Verordnung gilt befristet bis zum 31. Dezember 2023. Bis dahin sollte bekannt sein, ob sich zum einen diese „H2-Lastwagen“ durchsetzen und zum anderen, ob zwischenzeitlich auch die EU für solche Fahrzeuge Ausnahmen vorsehen wird, so wie sie es in Bezug auf das zulässige Höchstgewicht gemacht hat.