Zurück zu «gleich kurzen Spiessen» bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen

In der Studie «Liechtenstein und die Schweiz – eine Freundschaft auch mit Ecken und Kanten» beleuchtet Zukunft.li vier zentrale Beziehungsbereiche der beiden Länder. Einer davon betrifft die grenzüberschreitenden Dienstleistungen, besser bekannt unter dem Stichwort der «gleich langen Spiesse». Viele Unternehmen auf beiden Seiten des Rheins wünschen sich eine Rückkehr zu einem offenen Markt. Hören Sie im Podcast mit Christoph Frommelt (Frommelt Zimmerei und Ing. Holzbau AG in Schaan) und Robert Keusch (Blumen Keusch AG in Buchs), was die heutigen Regelungen für sie im Unternehmeralltag bedeuten.

Bis vor einigen Jahren konnten Unternehmen aus Liechtenstein und der Schweiz Dienstleistungen im jeweils anderen Land ungehindert erbringen. Heute ist dies nicht mehr der Fall. Der Grund liegt in der Umsetzung von EU-Vorschriften («Entsenderecht»), die im Falle von grenzüberschreitenden Dienstleistungen unter anderem Wettbewerbsverzerrungen verhindern sollen.

Während Waren aufgrund des Zollvertrags mit der Schweiz die Grenze nach wie vor ungehindert passieren können, schränken Voranmelde- und Bewilligungspflichten den Dienstleistungsverkehr ein und führen zu hohen administrativen Kosten. Weil die Schweiz verschiedene Massnahmen vor Liechtenstein umsetzte, fühlten sich Unternehmen hierzulande gegenüber ihren Mitbewerbern benachteiligt. 2016 kam die Regierung den Forderungen des Gewerbes nach und sorgte durch eine Anpassung an die Schweizer Vorschriften für «gleich lange Spiesse». Dieses einschränkende Regelungsgeflecht widerspricht einem liberalen Wirtschaftsverständnis, zumal die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen zum Beispiel durch Lohnunterschiede zwischen Liechtenstein und der Schweiz sehr gering ist.

Besonders relevant sind die Regelungen dann, wenn sie wirtschaftliche Aktivitäten einschränken. In einer Umfrage bei liechtensteinischen Gewerbetreibenden geben von rund 100 Unternehmen mehr als 30% an, dass sie mittlerweile aufgrund der administrativen Hürden gelegentlich auf Aufträge aus der Schweiz verzichten, bei 12% ist dies sogar oft der Fall.

Verzicht auf grenzüberschreitenden Auftrag – nicht repräsentatives Umfrageergebnis bei ausgewählten Sektionen der Wirtschaftskammer Liechtenstein (n = 102)


Quelle: Stiftung Zukunft.li

Obwohl die Politik auf beiden Seiten des Rheins die aufgebauten Hürden wieder abbauen möchte, ist dies bis anhin nicht geschehen. Die Schweiz stellt sich auf den Standpunkt, dass weitergehende Sonderregelungen, wie sie bereits mit Liechtenstein bestehen, aufgrund der bilateralen Regelungen zwischen ihr und der Europäischen Union (EU) nicht möglich sind. Eine Rechtsanalyse zeigt in dieser Studie auf, dass Liechtenstein durchaus stichhaltige Argumente anführen kann, um die Angelegenheit mit der Schweiz noch einmal aufzunehmen. Voraussetzung dazu ist der beidseitige politische Wille, den ursprünglich offenen Markt für Dienstleistungen zwischen Liechtenstein und der Schweiz durch eine Anpassung des bilateralen Rahmenvertrags wiederherzustellen.

Unten geht es zum Podcast. Wenn Sie mehr über diese Themen erfahren möchten, gelangen sie hier zu unserer Publikation und den Studien der externen Projektpartner, die in die Publikation eingeflossen sind.