Verzeichnis der wirtschaftlichen Eigentümer inländischer Rechtsträger

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 3. November 2020 die Stellungnahme zur Beantwortung der anlässlich der ersten Lesung betreffend die Totalrevision des Gesetzes über das Verzeichnis der wirtschaftlichen Eigentümer inländischer Rechtsträger aufgeworfenen Fragen verabschiedet.

Mit dieser Vorlage werden die Vorgaben der 5. EU Geldwäscherei-Richtlinie umgesetzt. „Zur Verhinderung des Missbrauchs von Rechtsträgern zum Zwecke der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung werden die Verpflichtungen in Bezug auf den Inhalt und die Offenlegung der Daten des Verzeichnisses erweitert“, so Justizministerin Katrin Eggenberger.

Im Rahmen der ersten Lesung am 3. September 2020 wurden einige Fragen aufgeworfen, welche unter anderem die Kompetenz der Regierung zum Erlass von Verordnungen, das Verfahren zur Offenlegung gegenüber Dritten, die Einschränkung der Offenlegung von Daten bei Vorliegen von schutzwürdigen Interessen, das Beschwerderecht des Amtes für Justiz und der VwbP-Kommission sowie die zu erhebenden Gebühren betrafen. In der Stellungnahme wird auf die genannten Themenbereiche eingegangen.

Der Landtag wird die Stellungnahme voraussichtlich im Dezember in zweiter und abschliessender Lesung behandeln.