Schaffung eines Fristenablaufhemmungsgesetzes

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 3. November 2020 die Stellungnahme zur Beantwortung der anlässlich der ersten Lesung betreffend die Schaffung eines Fristenablaufhemmungsgesetzes aufgeworfenen Fragen verabschiedet.

Ziel dieser Regierungsvorlage ist es, eine praxisorientierte Rechtsgrundlage zu schaffen, welche die bestehenden Unsicherheiten hinsichtlich des prozessualen Fristenablaufes – vor allem bei den sogenannten Bankfeiertagen – beseitigt.

Im Rahmen der ersten Lesung am 1. Oktober 2020 wurden nur wenige Fragen aufgeworfen. Diese betrafen die Thematik der Vereinheitlichung der Feiertagsregelungen, den Feiertag „Maria Verkündigung“ am 25. März und den weiteren Zeitplan. Mittels der genannten Stellungnahme werden die aufgeworfenen Fragen eingehend erläutert und beantwortet.

„Das neue Fristenablaufhemmungsgesetz bringt eine klare und einfache Regelung, die dem Wunsch der Praktiker Rechnung trägt, Rechtssicherheit zu erhalten“, so Justizministerin Katrin Eggenberger.

Der Landtag wird die Stellungnahme voraussichtlich im Dezember in zweiter und abschliessender Lesung behandeln. Es ist geplant, dass das neu geschaffene Fristenablaufhemmungsgesetz am 1. März 2021 in Kraft tritt.