Regierung unterstützt COVID-19-Nothilfeprojekte im Ausland

Die Solidarität mit notleidenden Menschen in ärmeren Ländern ist in der liechtensteinischen Gesellschaft tief verankert. Der Aufruf des Ministeriums für Äusseres, Justiz und Kultur vom 1. Oktober 2020 zur Einreichung von COVID-19-Nothilfeprojekten stiess auf breites Interesse. Die Regierung würdigt dieses ausserordentliche Engagement der liechtensteinischen Zivilgesellschaft und unterstützt Nothilfeprojekte von insgesamt 20 liechtensteinischen Organisationen.

In ihrer Sitzung vom 24. November 2020 genehmigte die Regierung im Rahmen der Internationalen Humanitären Zusammenarbeit und Entwicklung (IHZE) Beiträge an COVID-19-Nothilfeprojekte von 20 liechtensteinischen Hilfswerken in ärmeren Ländern. Insgesamt leistet die Regierung Beiträge in Höhe von 200’000 Franken.
Dieser Betrag wurde vom Landtag als Nachtragskredit für die IHZE im Jahr 2020 bewilligt und für Nothilfeprojekte liechtensteinischer Organisationen reserviert. Auf dieser Grundlage waren interessierte Organisationen am 1.
Oktober zur Einreichung von Projektanträgen aufgerufen.

Bis zum Ablauf der Einreichungsfrist gingen beim Amt für Auswärtige Angelegenheiten insgesamt 26 Projektanträge mit einem Gesamtumfang von mehr als
360’000 Franken ein. Regierungsrätin Katrin Eggenberger zeigte sich überwältigt von der grossen Solidarität der liechtensteinischen Zivilgesellschaft: „Ich bin ausserordentlich stolz darauf, dass es in Liechtenstein so viele Organisationen gibt, die in weniger entwickelten Ländern COVID-19-Nothilfe leisten wollen.
Viele Menschen engagieren sich ehrenamtlich, bringen eigene Gelder ein und sammeln Spenden für ärmere Menschen. In Zeiten von COVID-19 ist die internationale Solidarität notwendiger denn je. Es ist der Regierung ein grosses Anliegen, dieses private Engagement zu würdigen und zu fördern.“

Die Projekte, welche unterstützt werden, verteilen sich auf verschiedene Länder in Afrika, Lateinamerika, Asien sowie Ost- und Südosteuropa. Unterstützt werden Aktivitäten wie etwa die Sicherstellung der Nahrungsmittelversorgung, die Bereitstellung von Medikamenten, Schutzmasken und Desinfektionsmitteln für bedürftige Personen, die Sicherstellung von Schulmalzeiten während der Schulschliessungen oder auch die Förderung des Fernunterrichts. Organisationen, die Anträge eingereicht haben, werden in den kommenden Tagen durch das Amt für Auswärtige Angelegenheiten über den Regierungsentscheid informiert.