Abänderung der AIA-Verordnung

Die Regierung hat anlässlich ihrer Sitzung vom 24. November 2020 die Abänderung der Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Verordnung) beschlossen. Die Änderungen treten per 1. Januar 2021 in Kraft und umfassen insbesondere neue AIA-Partnerstaaten sowie eine Klarstellung betreffend sog. „permanent nicht-reziproke Staaten“.

Neue AIA-Partnerstaaten
Entsprechend dem Beschluss des Landtags vom Oktober 2020 werden Kenia, Marokko und Neukaledonien neu als AIA-Partnerstaaten in Anhang 1 der Verordnung aufgenommen. Betreffend UK wird zudem klargestellt, dass aufgrund des „Brexit“
der AIA unter der Multilateralen Amtshilfekonvention (MAK) sowie der multilateralen Behördenvereinbarung (MCAA) nahtlos weitergeführt wird.

Klarstellung betreffend sog. „permanent nicht-reziproke Staaten“
„Permanent nicht-reziproke Staaten“ sind Staaten, die in der Regel kein eigenes Steuersystem haben und aus diesem Grund zwar AIA-Daten schicken, jedoch darauf verzichten, selbst AIA-Daten zu erhalten. Sofern meldende liechtensteinische Finanzinstitute daher Kontoinhaber oder beherrschende Personen aus derartigen Staaten identifizieren, besteht keine Meldepflicht in Bezug auf diese Staaten.
In Anhang 1 der Verordnung ist zwecks Klarstellung daher neu angeführt, welche AIA-Partnerstaaten als „permanent nicht-reziproke Staaten“ gelten.