Umfassende Exekutionsrechtsreform

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 6. Oktober 2020 die Stellungnahme zur Beantwortung der anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung der Exekutionsordnung aufgeworfenen Fragen verabschiedet. Ziel dieses letzten Reformschrittes ist die weitere Erhöhung der Effektivität des Exekutionsverfahrens bei Beibehaltung des gebotenen Schuldnerschutzes.

Schwerpunkte der Reform sind die Neustrukturierung der Lohnpfändung, Neuerungen im Zwangsversteigerungsverfahren sowie Änderungen im Zwangsverwaltungsverfahren, welche im Rahmen der ersten Lesung durchwegs begrüsst wurden. „Durch diesen letzten Teil der umfassenden Reform wird das Exekutionsverfahren weiter modernisiert. Es soll damit für die Rechtsanwender vereinfacht und praktikabler ausgestaltet werden,“ so Justizministerin Katrin Eggenberger.
Im Rahmen der ersten Lesung, welche am 3. September 2020 stattgefunden hat, wurden nur wenige Fragen aufgeworfen. Diese betrafen die Auswirkungen der Reform, die Grundstückschätzungen, die unterschiedlichen Existenzminima sowie die Verpfändung von Inhaberaktien. Diese Themen werden mit der vorliegenden Stellungnahme eingehend erläutert.
Der Landtag wird die Stellungnahme voraussichtlich im November in zweiter und abschliessender Lesung behandeln. Somit ist geplant, dass dieser letzte Teil der Exekutionsrechtsreform am 1. Januar 2021 in Kraft tritt.