Rückerstattung der Mineralölsteuer durch die Schweiz

Regierungschef Adrian Hasler hatte mehrere Kleine Anfragen zu beantworten.

Kleine Anfrage des Abg. Patrick Risch an Regierungschef Adrian Hasler

 

In der Oktober-Landtagssitzung stellte der Abg. Patrick Risch u.a. an Regierungschef Adrian Hasler eine Kleine Anfrage zur Mineralölsteuer.

 

Frage:

Die Mineralölsteuer ist in der Schweiz und damit auch bei uns eine besondere Verbrauchssteuer, mit der Mineralöle besteuert werden. Erhoben wird diese auf Erdöl, andere Mineralöle, Erdgas und den bei ihrer Verarbeitung gewonnenen Produkte sowie auf Treibstoffe. Geregelt wird die Abgabe der Mineralölsteuer durch das Mineralölsteuergesetz und die Mineralölsteuerverordnung aus dem Jahre 1996. Nach meinem Kenntnisstand ist die Mineralölsteuer Zollvertragsmaterie, sprich die Regelung über die Erhebung und wohl auch über die Ausnahmen sind identisch in der Schweiz und Liechtenstein.

In einem Artikel des Beobachters von Mitte September wird eine Summe von CHF 2,566 Mia. – wohlgemerkt für die Schweiz – genannt, welche dem Bund für solche Ausnahmegeneh­migungen pro Jahr entgehen.

Als Ausnahme gelten: öffentliche Busse, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge, Kursschiffe, Fischerboote, Gefährte für den Steinabbau und Diplomatenfahrzeuge. Hinzu kommen der Steuerabzug für Pendler und kostenlose CO2-Zertifikate für die Industrie.

Gemäss Artikel wird die OECD wie folgt zitiert: Solche Subventionen «verschwenden öffentliche Gelder, sorgen für erhöhte Treibhausgasemissionen und verschlimmern die Luftverschmutzung».

Meine Fragen sollen ans Licht bringen, wie sich diese Ausnahmeregelungen im Staatshaushalt in Liechtenstein auswirken und wie hoch der Steuerausfall bei uns ist, in der Totalsumme und aufgeschlüsselt nach:

  1. für den Pendlerabzug,

  2. für die Ausnahmen für Firmen im Emissionshandel oder mit Zielvereinbarung,

  3. für die Rückerstattungen für konzessionierte Transportunternehmen,

  4. und zuletzt: Für die Rückerstattungen an die Land- und Forstwirtschaft sowie weitere Ausnahmen wie Pistenfahrzeuge.

Antwort des Regierungschefs

Die Erhebung der Mineralölsteuern erfolgt auf der Grundlage des Zollvertrags mit der Schweiz durch die Eidgenössische Zollverwaltung. Dies betrifft auch die Abwicklung von allfälligen Rückerstattungsanträgen. Die Steuererhebung erfolgt für den gesamten Zollraum gemeinsam. Nach Abzug des Verwaltungsaufwandes erhält Liechtenstein einen Anteil an den gesamten Pooleinnahmen im Verhältnis zur Bevölkerung. Im Jahr 2019 betrug der liechtensteinische Anteilsschlüssel 0.45 Prozent.

Gemäss Meldung der Eidgenössischen Zollverwaltung wurden im Jahr 2019 rund CHF 163 Mio. an Mineralölsteuern für Treibstoffe zurückerstattet und rund CHF 1.9 Mrd. aufgrund von Steuerbefreiungen nicht erhoben (v.a. Flugtreibstoffe). Diese Rückerstattungen oder Steuerbefreiungen reduzieren den Nettoertrag aus der Mineralölsteuer, was sich dem Anteilsschlüssel entsprechend auf den liechtensteinischen Anteil auswirkt.