Revision des AIA-Gesetzes

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 6. Oktober 2020 die Stellungnahme an den Landtag betreffend die Revision des AIA-Gesetzes sowie weiterer Gesetze genehmigt. Anlässlich der ersten Lesung des Berichtes und Antrages betreffend die Abänderung des AIA-Gesetzes sowie weiterer Gesetze (FATCA-Gesetz, AStA-Gesetz, CbC-Gesetz, SteG) hat der Landtag die Regierungsvorlage begrüsst. Von den Abgeordneten wurden im Rahmen der Debatte verschiedene Fragen aufgeworfen, zu denen die Regierung nun Stellung nimmt.

In der Stellungnahme geht es u.a. um die vorgesehene Kompetenzverlagerung vom Landgericht zur Steuerverwaltung bei der Verfolgung von Gesetzesverstössen. Nach neuerlicher Prüfung der Strafbestimmungen hat die Regierung entschieden von der im Bericht und Antrag vorgesehenen Erhöhung des Strafrahmens bei Fahrlässigkeit abzusehen, womit es nunmehr zu keinen wesentlichen Verschärfungen im Vergleich zur aktuellen Rechtslage kommen soll. Zudem wurden weitere Erläuterungen und notwendige Änderungen vorgenommen, um insbesondere die durch die Abgeordneten aufgeworfenen Fragen betreffend der Verfahrensbestimmungen zu beantworten.
Darüber hinaus hat die Regierung insbesondere zur Klassifikation sowie der
Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht weitere Klarstellungen vorgenommen.
Die zweite Lesung des Landtags findet Anfang November 2020 statt. Es ist geplant, dass die vorgeschlagenen Anpassungen ab dem 1. Januar 2021 anwendbar sind, sodass diese auch im Rahmen des laufenden Peer Review Verfahrens des Global Forums on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes (Global Forum), das mit einem Länder-Rating enden wird, Berücksichtigung finden können.
Die Stellungnahme kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li bezogen werden.