Lösungsvorschlag, der RentnerInnen und Familien ins Zentrum stellt

LANDTAG: Sicherung des AHV-Fonds

Der FBP-Landtagsabgeordnete Johannes Kaiser kündigt zusammen mit der FBP-Fraktion den parlamentarischen Eingang einer Interpellation zur «Teuerungsanpasssung für AHV-Renten» an.

Zusammenfassung des Votums von Johannes Kaiser,
FBP-Landtagsabgeordneter

Die langfristige Sicherung der AHV ist ein zentrales politisches Thema. Die AHV ist grundsätzlich gut aufgestellt und verfügt heute über zehn Jahresreserven. Doch wird die Belastung der AHV in den nächsten Jahren und Jahrzehnten erheblich zunehmen. So geht es um die Sicherung der AHV für die künftige Generation und folgende Generationen. Ein technisches Gutachten besagt, dass heute Massnahmen ergriffen werden, damit im Zeithorizont von 20 Jahren – 2038 – eine AHV-Fonds-Reserve von fünf Jahresausgaben garantiert wird.

Verschiedene Lösungsmöglichkeiten
Es führen verschiedene Wege zur dieser Garantieleistung der AHV für unsere künftigen Rentner-Generationen. Die Regierung schlägt einen Zuschuss von 100 Millionen Franken per Ende 2020 in den AHV-Fonds vor. Flankierend dazu sollen die AHV-Beiträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab 2024 von 8.1 auf 8.7 Prozent erhöht werden. Die Arbeitgeber sollen im Gegenzug für die höhere Belastung weniger in die Familienausgleichskasse (FAK) einzahlen.

Nochmalige Vorstellung des FBP-Lösungsweges vom März 2020
Ich möchte unseren Lösungsvorschlag zur «Sicherung der AHV» nochmals argumentativ darlegen, und ich hoffe, dass Sie ­– liebe Kolleginnen und Kollegen dieses Hohen Hauses –  sämtliche Varianten ergebnisoffen betrachten und bewerten. Unser Lösungsvorschlag ist – zugegebenermassen – etwas unkonventionell, da wir nicht nur bei der AHV, sondern in Kombination beim OKP-Staatsbeitrag und damit bei den Krankenkassenprämien ansetzen. Das finale Ziel ist dasselbe, dass nämlich der AHV-Fonds im Zeithorizont von 20 Jahren eine Reserve von mindestens fünf Jahresausgaben ausweist.

Lösungs-Zielsetzung mit folgenden Prämissen:

  • Kein Export bzw. Geldabfluss von Steuergeldern ins Ausland.
  • Statt eines Abflusses von Steuergeldern soll die Bevölkerung profitieren, davon insbesondere die Rentnerinnen und Rentner sowie auch Mittelstandsfamilien.
  • Es gibt keinen Geldabfluss. Das Geld bleibt stattdessen im Land und kommt den Menschen in Liechtenstein zugute.

Bei unserem Vorschlag gelangt ein potenzieller Staatsbeitrag von 20 Millionen Franken in die Erhöhung des Staatsbeitrages der Obligatorischen Krankenkassen-Versicherung, dies mit dem Ziel, dass nicht ein Drittel der Steuergelder – beispielsweise sieben Millionen Franken bei einer gleichen Staatsbeitrags-Einlage von 20 Millionen in die AHV – ins Ausland fliesst bzw. exportiert wird. Gleichzeitig würden die Beitragssätze für Arbeitnehmer und Arbeitgeber um 0,3 Prozent erhöht, um so den AHV-Fonds langfristig zu sichern. Unter dem Strich würden rund 70 Prozent der liechtensteinischen Arbeitnehmer aufgrund des ersten Massnahmenschrittes gar entlastet werden.

Grosse Profiteure: Rentnerinnen und Rentner sowie Mittelstandsfamilien

  • Die Steuergelder würden im Land bleiben.
  • Die Krankenkassenprämien würden für alle Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner deutlich reduziert
  • oder bei einer allfälligen baldigen Erhöhung der KK-Prämien deutlich abgefedert werden können.
  • Die Rentnerinnen und Rentner würden doppelt davon profitieren, da ihre Krankenkassenprämien sinken würden, sie aber gleichzeitig nicht von den AHV-Arbeitgeber- bzw. Arbeitnehmerbeiträgen betroffen wären.
  • Die gesetzlich vorgeschriebene Sicherung des AHV-Fonds würde damit zum Vorteil aller gewährleistet.

Bei diesem Lösungsweg würde gerade in einer Zeit, in der die tiefgreifende Corona-Pandemie die Menschen zum Teil sehr empfindlich und mit Sicherheit längerfristig empfindlich treffen wird, dafür besorgt sein können, dass das Geld im Land bleibt und den Menschen in Liechtenstein zugutekommt. Die Gesundheitskosten weisen eine steigende Tendenz auf, und die höhere Belastung durch Krankenkassenprämien ist nur noch eine Frage der Zeit. Es würde sich dabei um eine Liechtensteiner Lösung handeln, der die Menschen in unserem Land in den Mittelpunkt stellt und ihnen zugutekommt – und gleichzeitig wird die langfristige Sicherung des AHV-Fonds gemäss der Zielsetzung der gesetzlichen Vorgaben erreicht.