Die Preise steigen – die Renten müssen folgen

In Liechtenstein wurde seit bald zehn Jahren kein Teuerungsausgleich auf AHV-Renten mehr ausgerichtet. Seit 2011 beträgt die maximale Vollrente unverändert 2320 Franken, die minimale Vollrente 1160 Franken pro Monat. In der Schweiz wurde in diesem Zeitraum die AHV dreimal an die Teuerung angepasst, wie ich das bereits in der September-Ausgabe der lie:zeit dargestellt habe. 

Eine Teuerung ist in den letzten zehn Jahren natürlich nicht nur in der Schweiz, sondern auch in Liechtenstein eingetreten. Woran liegt es nun, dass in der Schweiz ein Teuerungsausgleich bei den AHV-Renten stattgefunden hat, in Liechtenstein aber nicht? 

Berechnungsgrundlage mit Mischindex wurde aufgegeben
Die Ursache liegt ohne Zweifel am gesetzlich definierten Mechanismus, wann ein Teuerungsausgleich zu gewähren ist. Die wesentlichen Gesetzesänderungen hierzu in den vergangenen Jahren sind folgende: Statt bei der Ermittlung der Teuerung wie früher einen Mischindex zwischen Lohn- und Preisindex anzuwenden, kommt nur noch der Preisindex zum Einsatz. Ausserdem wurde bei der letzten AHV-Revision eine Aussetzung des Teuerungsausgleiches auf die Renten im Umfang von vier Prozent beschlossen.

Der Preisindex wird aufgrund eines sogenannten Warenkorbes ermittelt und ist eine repräsentative rechnerische Zusammenstellung verschiedener Dienstleistungen und Güter. Die Preisentwicklung der im Warenkorb enthaltenen Güter und Dienstleistungen wird ermittelt. 

Warenkorb ist teurer als für Durchschnittshaushalte
Die mithilfe eines solchen Warenkorbes ermittelte Preissteigerung bzw. -änderung spiegelt nun nicht die individuelle Ausgabensituation wider, da sich die Konsumgewohnheiten je nach Alter, Haushaltgrösse, Region und Lebensstil unterscheiden. Liechtenstein stützt sich bei der Ermittlung der Teuerung auf den Konsumentenpreisindex der Schweiz und damit auf den dort definierten Warenkorb. Die Gesundheitsausgaben sind in diesem Warenkorb mit 15.6 Prozent gewichtet. Das mag für einen durchschnittlichen Haushalt zutreffen, in der Praxis bestehen aber je nach Lebensumständen – und gerade bei Senioren – grosse Abweichungen. Dazu kommt, dass die Krankenkassenprämien, ein grosser Ausgabenposten in einem Rentnerhaushalt, in diesem Warenkorb gar nicht enthalten sind. Die offiziell ermittelte, niedrige Teuerung ist also ein Durchschnittswert, der gerade einem Rentnerhaushalt nicht abbildet.

Es liegt klar auf der Hand, dass der gesetzlich definierte Mechanismus zur Ermittlung der Teuerung angepasst werden muss, um für AHV-Renten einen
adäquaten Teuerungsausgleich zu ermöglichen.

Johannes Kaiser, FBP-Landtagsabgeordneter

 

Krankenkassenprämien sind in den letzten 10 Jahren deutlich stärker gestiegen als der Preisindex
Nur schon die Krankenkassenprämien in der OKP haben seit 2011 massiv zugelegt, von monatlich 255 Franken (gewichtete Durchschnittsprämie ohne Unfall) auf 347 Franken im Jahr 2016 und 299 Franken im Jahr 2020, wobei seit 2017 aber eine wesentlich höhere Kostenbeteiligung zu entrichten ist. Zu beachten ist, dass die Prämien bei der Concordia, bei welcher rund 70 Proznet der Einwohner versichert sind (und in etwa auch 70 Prozent der Rentner) die Prämien deutlich höher sind als die gewichtete Durchschnittsprämie. Im Jahr 2020 betrugen sie monatlich rund 327 Franken für OKP Basic, ohne Unfall bzw. 342 Franken mit Unfall, wobei Letzteres für Rentner relevant ist. Für OKP Plus sind bei der Concordia 367 Franken, ohne Unfall bzw. 382 Franken mit Unfall zu entrichten. Theoretisch könnte ein Rentner nun in eine günstigere Kasse wechseln. In der Praxis fällt diese Option aber weg, mindestens für diejenigen, die noch eine Spitalzusatzversicherung haben. Krankenkassen müssen nämlich Rentner ab 65 Jahren nicht mehr in Privatversicherungen, wie es die Spitalzusatzversicherungen sind, aufnehmen. Neben den Prämien für die OKP sind selbstverständlich auch die Prämien für diese Zusatzversicherungen massiv gestiegen.

Für AHV-Rentner ist ein adäquater Teuerungsausgleich anzustreben
Daneben ist weder das Bürli noch der Liter Milch seit 2011 billiger geworden, sondern hat sich verteuert, ebenso wie der Friseurbesuch, die Fusspflege, der Handwerker, der eine notwendige Reparatur erledigt, und noch vieles mehr. Es liegt also klar auf der Hand, dass der gesetzlich definierte Mechanismus zur Ermittlung der Teuerung angepasst werden muss, um für AHV-Renten einen adäquaten Teuerungsausgleich zu ermöglichen.