Schaffung eines Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 1. September den Bericht und Antrag betreffend die Schaffung eines Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes (HIKG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2014/17 über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 zuhanden des Landtags verabschiedet.

Die Richtlinie zielt darauf ab, einen verantwortungsvollen, effizienten und wettbewerbsorientierten europaweiten Markt für Hypothekarkredite zu schaffen, und so Vorteile für den Konsumenten zu generieren. Darüber hinaus soll die Richtlinie die Konsumentenmobilität und die grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit von Kreditgebern und Kreditvermittlern fördern sowie einheitliche Rahmenbedingungen für alle Akteure setzen. Zudem soll sichergestellt werden, dass alle Konsumenten, die eine Immobilie erwerben oder ein durch ihre Wohnimmobilie gesichertes Darlehen aufnehmen, in angemessener Weise über die möglichen Risiken informiert werden und dass alle einschlägigen Institute ihre Geschäfte in verantwortungsvoller Weise führen. Die Richtlinie deckt alle von Konsumenten aufgenommenen Kredite für den Erwerb einer Wohnimmobilie sowie bestimmte Kredite für die Renovierung von Wohnimmobilien ab.
Gleichermassen sollen alle Konsumentenkredite, die durch eine Hypothek oder in vergleichbarer Weise gesichert sind, erfasst werden.
Im Zuge der Neuregelungen wird es künftig Mindeststandards für Wohnimmobilienfinanzierungen geben, um Konsumenten besser vor unseriösen Kreditvergabepraktiken zu schützen