Revision des AIA-Gesetzes sowie weiterer Gesetze

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 14. Juli 2020 den Bericht und Antrag betreffend die Revision des AIA-Gesetzes sowie weiterer Gesetze (FATCA-Gesetz, AStA-Gesetz, CbC-Gesetz, SteG) genehmigt.

Liechtenstein hat 2016 im Rahmen seiner internationalen Kooperation im Steuerbereich den automatischen Informationsaustausch von Finanzkonten (AIA) nach dem gemeinsam Meldestandard der OECD (Common Reporting Standard; CRS) eingeführt. Seit Inkrafttreten der innerstaatlichen Rechtsgrundlagen konnte nun mehrere Jahre Erfahrung gesammelt werden. Dabei wurden auch einzelne Bereiche identifiziert, die zu Rechtsunsicherheiten in der Praxis sowie zu ineffizienten Abläufen und Doppelspurigkeiten auf Behördenseite geführt haben, die mit der gegenständlichen Vorlage adressiert werden sollen.
In diesem Zusammenhang hat auch das laufende Peer Review Verfahren des Global Forums on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes (Global Forum) Bedeutung. Im Rahmen eines mehrstufigen Überprüfungsprozesses wird die ordnungsgemässe Umsetzung der internationalen Vorgaben auf Ebene der teilnehmenden Staaten geprüft. Dabei wird zum einen geprüft, ob die rechtliche Umsetzung den Vorgaben des CRS entspricht. Zum anderen wird überprüft, ob die CRS-Vorgaben in der Praxis effektiv umgesetzt wurden. Zu diesem Zweck begann Ende März 2020 für sämtliche teilnehmenden Staaten ein Prüfprozess, der sog. „Comprehensive Review“. Dabei wird überprüft, ob auf rechtlicher Ebene alle Empfehlungen umgesetzt wurden und ob eine effektive Umsetzung des AIA durch ein entsprechendes „Compliance Framework“ sichergestellt ist. Der „Comprehensive Review“ wird mit einem Länder-Rating enden. Wie bereits in der Finanzplatzstrategie festgehalten, ist Ziel Liechtensteins, im Rahmen dieser Überprüfungen ein stetig hohes Mass an Konformität und Effektivität beizubehalten.
Durch die Vorlage sollen Verbesserungen vorgenommen und das liechtensteinische „Compliance Framework“ mit besonderem Fokus auf die Effektivität gestärkt werden. Dabei werden etwa neue Regelungen im Zusammenhang mit der nachträglichen Pflichterfüllung für gelöschter Rechtsträger aufgenommen, nachdem die bestehenden Regelungen in der Praxis teilweise zu unsachlichen Ergebnissen geführt haben. Zusätzlich soll das bestehende AIA-Kontrollregime durch die Aufnahme gesetzlicher Detailbestimmungen für beauftragte Dritte verbessert werden. Ausserdem wurden Anpassungen in Bezug auf die Strafbestimmungen vorgenommen und die Zuständigkeit für Verfahren in Bezug auf AIA-Pflichtverletzungen vom Landgericht an die Steuerverwaltung übertragen. Die vorgeschlagene Kompetenzverlagerung ist im Sinne einer „schlanken Verwaltung“
und hat zudem eine entkriminalisierende Wirkung.
Mit der Vorlage wird auch das sogenannte „opt-in“ aufgehoben, wonach sich passive NFE freiwillig als Investmentunternehmen klassifizieren konnten. Mit dieser Änderung wird die letzte Empfehlung aus dem Überprüfungsverfahren des Global Forum umgesetzt.
Die gegenständliche Vorlage beinhaltet nebst Abänderungen des AIA-Gesetzes analoge Anpassungen des FATCA-Gesetzes, des Umsetzungsgesetzes zum Abgeltungssteuerabkommen mit Österreich sowie des CbC-Gesetzes. Zudem wird im Steuergesetz die frühere Bestimmung über die Bestätigung der Steuerverwaltung gegenüber dem Handelsregister bei der Löschung von Rechtsträgern wieder eingeführt.
Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li bezogen werden.