Leserbrief von DpL-Gemeinderat Simon Schächle, Eschen

DpL-Gemeinderat Simon Schächle, Eschen widerspricht dem Volksblatt-Beitrag zur S-Bahn.

David Sele’s einseitiger Faktencheck

 

Am Dienstagvormittag kontaktierte mich der Volksblatt-Journalist David Sele telefonisch. Er forderte mich ultimativ auf, bis Dienstagnachmittag 15:00 schriftlich Stellung zu meinem FL1TV-Interview zu nehmen, wo ich gesagt habe, dass es zu Enteignungen kommen werde und die Grundstücke der ÖBB geschenkt werden. Ich war bei Waldarbeiten und konnte nicht schriftlich antworten, deshalb die folgende Klarstellung, nachdem David Sele am Tage darauf eigenständig agierte.

An der Informationsveranstaltung in Eschen wurde deutlich kommuniziert, dass Enteignungen als letztes Mittel möglich seien. Ein direkt betroffener Grundstückbesitzer hat sich dann dahingehend geäussert, dass er sich mit allen rechtlichen Mitteln gegen eine Enteignung wehren werde. Angesichts des ehrgeizigen Zeitplans zur Realisierung des S-Bahn-Ausbaus muss mit Enteignungen gerechnet werden. Alles andere ist Augenwischerei der S-Bahn-Befürworter. Warum hat sich die Regierung vom Landtag den Auftrag geben lassen, das Enteignungsgesetz zu überarbeiten? (Die Neue Fraktion (DpL) stimmte nicht zu). Nach dem bestehenden Gesetz muss eine Mehrheit der Abgeordneten einer Enteignung zustimmen.

Ich bleibe bei meiner Meinung, dass das Land die Grundstücke an die ÖBB regelrecht verschenkt, auch wenn David Sele dies anders sieht.  Denn CHF 4 Mio. für 40‘288 m2 Boden ist viel zu billig. Der Bauboden geht für weniger als 100 Franken pro m2 an die ÖBB!  Muss Liechtenstein Boden verkaufen? Der Bürger bekommt von der Gemeinde in der Regel nur im Baurecht oder gegen Realersatz Boden. Durchschnittlich CHF 357 pro Klafter für Böden, die bebaut werden können, darf als Geschenk bezeichnet werden. Ein Liechtensteiner kommt auf jeden Fall nie zu diesem Preis zu einem Boden.

Ausserdem wurde mit der ÖBB vereinbart, dass nach dem Erlöschen der Konzession die Böden nicht unentgeltlich an das Land gehen, wie dies Art. 8 Eisenbahngesetz vorsieht. Die der ÖBB verkauften Böden müssen zum Schätzwert in der Zeit der Rückgabe zurückgekauft werden. Warum die Verhandlungs-Delegation und Regierung unser Eisenbahngesetz ignorierte, ist schleierhaft.

Ein Nein zur S-Bahn verhindert die Abänderung des Art. 8. Die heutige Gesetzgebung, dass der Boden kostenlos zurückfällt, bleibt dann bestehen. Dann noch eine Kuriosität. Zuerst wird der Boden zum Spottpreis an die ÖBB verkauft, danach könne Liechtenstein für Haltestellen notwendiger Boden von der ÖBB im Baurecht übernehmen.

Wer gegen den Ausverkauf der Heimat ist, stimmt NEIN.

 


 

Anmerkung von David Sele, Volksblatt-Redaktor:

Der Volksblatt-Redaktor David Sele schreibt in einer Stellungnahme zum Leserbrief von Simon Schächle, dass er niemals eine schriftliche Stellungnahme verlangt hätte. Er schreibt wörtlich:» Ich habe dich angerufen und gefragt, wo ich die von dir eindeutig formulierte Information finde, wonach Böden «verschenkt» würden. Du warst es, der darauf bestanden hat, sich schriftlich zu äussern. Das hast du dann aber unterlassen.»