Schutzkonzept des Schweiz. Fussballverbandes

 

Zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs
in Kleingruppen – Oft gestellte Fragen

 

Wer muss das Schutzkonzept des SFV einhalten?

Das Schutzkonzept des SFV gilt für das Training aller Teams und aller Spielerinnen und Spieler, welche am Spielbetrieb einer Liga des SFV, der Abteilungen Erste Liga und Amateur Liga sowie der Regionalverbände teilnehmen. Davon ausgenommen sind Teams und Spieler der Raiffeisen Super League und der Brack.ch Challenge League. Für diese besteht ein separates Konzept der Swiss Football League.

Wer bewilligt / genehmigt individuelle Schutzkonzepte von Klubs und Anlagebetreibern?

  • Schutzkonzepte von Klubs müssen sich an den Vorgaben des Schutzkonzeptes des SFV orientieren. Sie müssen jedoch nirgends eingereicht oder genehmigt werden. Wir empfehlen unseren Klubs, das Schutzkonzept des SFV eins zu eins zu übernehmen und es nur bei Bedarf in Absprache mit dem Anlagebetreiber auf die lokalen Verhältnisse anzupassen.
  • Allfällige Schutzkonzepte für einzelne Fussballanlagen liegen in der Zuständigkeit der jeweiligen Betreiber (Städte / Gemeinden). Das Schutzkonzept des SFV wurde von den Bundesämtern für Sport (BASPO) und Gesundheit (BAG) plausibilisiert.

Schule vs. Training: Wieso gelten in der Schule andere Massnahmen als im Fussballtraining?

Der SFV richtet sich nach den Vorgaben des BAG und des BASPO. Differenzen zum Sportunterricht in der Schule und dem Fussballtraining sind möglich. Sie ergeben sich aus unterschiedlichen Vorgaben der Behörden für den Sport einerseits und den Schulbetrieb andererseits. Sie fallen jedoch nicht in der Verantwortung des SFV.

Hygiene: Welche Massnahmen muss ich im Fussballtraining treffen?

Jedes benutzte Material muss mindestens mit Seife und Wasser gereinigt werden (Bälle, Tore, Türen, Trainingsmaterial wie Hütchen etc.). Zudem soll, wenn möglich Desinfektionsmittel verwendet werden. Beim Ein- und Ausgang des Fussballplatzes muss Desinfektionsmittel zur Verfügung stehen, damit alle Beteiligten vor und nach dem Training die Hände reinigen können.

Spielfeld- und Gruppengrösse: Wie viele Personen dürfen zur gleichen Zeit auf einem Fussballplatz trainieren?

Es dürfen maximal 20 Spieler, Spielerinnen, Trainer und Trainerinnen gleichzeitig auf einem regulären 11er Fussballplatz (Mindestmass 90×57.60m) trainieren. Das Training erfolgt in maximal 4 Kleingruppen von maximal 5 Personen pro Gruppe. Zudem dürfen diese Kleingruppen nicht durchmischt werden. Die Kleingruppen müssen über die Gesamtdauer der Geltung des Schutzkonzepts gleich gehalten werden, auch wenn dies bedeutet, dass es bei Abwesenheiten teilweise 3er oder sogar 2er-Gruppen gibt. Mit dem Hinweis, dass pro Person 10m2 Platz zur Verfügung stehen muss, wird dem Umstand Rechnung getragen, dass je nach Grösse einer Anlage mehr als eine 5er-Gruppe gleichzeitig trainieren kann, auf einem regulären 11er-Fussballplatz wie erwähnt bis zu vier solche Gruppen. Die 5er-Gruppenregel ist jedoch verpflichtend.

Darf der/die Torhüter/in den Ball in die Hand nehmen? Darf der Ball innerhalb einer Kleingruppe mit den Händen berührt werden?

Der/die Torhüter/in darf den Ball in die Hände nehmen, solange er/sie Handschuhe trägt. Alle anderen Spieler und Spielerinnen dürfen den Ball nicht in die Hände nehmen.

Trainerinnen und Trainer: Welche Anzahl Spielerinnen und Spieler darf ich innerhalb einer Trainingseinheit betreuen?

Während einer Trainingseinheit auf dem Fussballplatz darf die Anzahl Personen nicht grösser als 20 sein. Der Split Spieler/Spielerinnen und Trainer/Trainerinnen ist nicht festgelegt. Falls der/die Trainer/in nicht fix einer Gruppe zugeteilt ist, kann der/die Trainer/in den einzelnen Gruppen, unter Wahrung der 2m-Abstandsregel, Instruktionen geben und sich wieder von der Gruppe entfernen.

Restaurationsbetriebe: Darf das Restaurant meines Clubhauses ab 11. Mai 2020 öffnen?

Gemäss den neusten Richtlinien der Bundesbehörden dürfen Restaurationsbetriebe unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln ab 11. Mai 2020 wieder öffnen. Das gilt auch für alle Clubhäuser. Für alle Anbieter gastronomischer Dienstleistungen gilt das «Schutzkonzept für das Gastgewerbe unter COVID-19». Die Massnahmen müssen von allen Betrieben eingehalten werden. Das Schutzkonzept ist über folgenden Link verfügbar: https://www.gastrosuisse.ch/fileadmin/oeffentliche-dateien/branchenwissen-hotellerie-restauration-gastrosuisse/downloads/schutzkonzept-gastgewerbe-covid-19-06052020.pdf

Clubhaus: Dürfen wir die Räumlichkeiten unseres Clubhauses wieder öffnen?

Mit Ausnahme von Clubhaus-internen Restaurants (siehe Restaurationsbetriebe) bleibt bis auf weiteres alles geschlossen. Das betrifft auch Garderoben, Duschen, Krafträume sowie alle weiteren Räumlichkeiten im Clubhaus.

Unter welchen Bedingungen dürfen die WC-Anlagen in Clubhäusern und Trainingsanlagen geöffnet werden?

Unter Einhaltung der Hygienevorschriften können die WC-Anlagen geöffnet werden. Der Zugang und die Benutzung der Toilette/n muss so geregelt sein, dass die minimale 2m-Abstandsregel eingehalten wird. Ev. müssen dadurch einzelne Installationen gesperrt werden. Gibt es auf der Anlage nur eine einzige Toilette, ist diese als «genderneutral» zu kennzeichnen. Der Anlagenbetreiber sorgt dafür, dass auf der/den Toilette/n stets Flüssigseife vorhanden ist, die Hände nach dem Waschen mit Einweg-Trocknungstücher getrocknet werden können, die Abfalleimer zur Verfügung stehen und diese täglich geleert werden. Die berührten Gegenstände und die Hände sind nach jeder Nutzung zu desinfizieren. Die Toilette/n müssen täglich gereinigt werden.

Leistungssport / überwiegend professioneller Spielbetrieb: Welche Gruppen gehören im Zusammenhang mit dem Schutzkonzept zum Leistungssport?

Im Zusammenhang mit den Lockerungsmassnahmen des Bundes für den Sport per 11. Mai 2020 sind Unsicherheiten aufgetaucht, wer genau dem Spitzen- und Leistungssport zuzurechnen ist. Dies ist von erheblicher Bedeutung, weil im Leistungssport auch in Gruppen von mehr als 5 Personen trainieren werden darf. In Absprache mit dem BASPO hat Swiss Olympic folgende Gruppierungen (Männer und Frauen) als dem Leistungssport zugehörig definiert:

  • Alle Mitglieder von Nationalkadern
  • Alle Spielerinnen und Spieler in höchsten Ligen (im Fussball: Raiffeisen Super League; NLA).
  • Zudem im Fussball Männer und im Eishockey Männer auch die Spieler der zweithöchsten Ligen (im Fussball: Brack.ch Challenge League)
  • Swiss Olympic Cardholder der Kategorien: Gold, Silber, Bronze, Elite und Talent Card National.

Welche Lockerungen sind im Leistungssport möglich?

Im Leistungssport gelten weniger starke Einschränkungen für Trainings. Gruppen, welche dem Leistungssport angehören, haben die Vorgaben des Schutzkonzeptes einzuhalten.

Was ist im Spitzensport zu beachten?

Das Schutzkonzept der Sportart und des Anlagebetreibers gilt als Basis des Spitzensport-Trainings. Die besonderen Regelungen für den Spitzensport gelten ausschliesslich für den Trainingsbetrieb. Es gilt, wenn immer möglich, die grundsätzlichen Schutzmassnahmen einzuhalten (5er-Gruppen, zwei Meter Abstand etc. – siehe auch Grafik «Schutzempfehlungen Swiss Olympic»).

Zudem gilt es, folgende Punkte zu beachten:

  • Immer in der gleichen Paarung oder Gruppe trainieren, Gruppen nicht durchmischen und keine Gruppenmitglieder austauschen
  • Kontaktzeiten kurzhalten
  • Hände vor und nach dem Training gründlich waschen
  • Freizeit: Abstandsregel einhalten und Gruppierungen von maximal 5 Personen nicht überschreite.

Im leistungsbezogenen Training kann, falls zwingend notwendig:

  • die Gruppengrösse angepasst erhöht werden
  • die 2m Abstand-Regelung aufgehoben werden
  • Training mit Kontakt zugelassen werden

Was sind die Konsequenzen, wenn ein Trainingsmitglied positiv auf das Coronavirus getestet wird?

Wird in einer Trainingsgruppe jemand positiv getestet, besteht das Risiko, dass der Kantonsarzt über die Aussprache einer 10-tägigen Quarantäne für die gesamte Gruppe verfügt. Deswegen ist es zentral, dass auch im Spitzensport, wenn immer möglich, analog den Schutzkonzepten für den Breitensport trainiert wird.

Kontrolle: Wer kontrolliert, ob das Schutzkonzept korrekt umgesetzt wird?

Für die Kontrolle sind Klub- und Fussballanlagenbetreiber zuständig. Kontrollen durch die kantonalen und/oder städtischen Instanzen sind möglich.

Futsal: Welche Schutzmassnahmen gibt es im Hallenfussball?

Zum jetzigen Zeitpunkt ist kein Futsal-Konzept vorhanden. Die Klubs sind gehalten, die Bedingungen des allgemeinem Schutzkonzeptes des SFV analog anzuwenden.