Aufgrund der anhaltenden COVID-19-Pandemie hat die Regierung in ihrer Sitzung vom 26. Mai 2020 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes über Begleitmassnahmen in der Verwaltung und Justiz in Zusammenhang mit dem Coronavirus – kurz COVID-19-VJBG – zuhanden des Landtags verabschiedet. Ziel ist es, das Gesetz den aktuellen Entwicklungen anzupassen.
Am 8. April ist das COVID-19-VJBG in Kraft getreten, welches insbesondere den Betrieb der Gerichte und Behörden während der COVID-19-Pandemie regelt. Da einerseits dessen Geltungsdauer am 15. Juni abläuft und sich andererseits die Infektionszahlen in Liechtenstein positiv entwickeln, schlägt die Regierung entsprechende Gesetzesanpassungen vor. Während einige Massnahmen aufgehoben werden können, behalten andere ihre Gültigkeit.
„Ein Schwerpunkt der Abänderungen betrifft die Anhörungen und mündlichen Verhandlungen vor Gerichten und Verwaltungsbehörden, die in den vergangenen Wochen nur in dringlichen Fällen möglich waren“, erklärt Justizministerin Katrin Eggenberger. „Ab Mitte Juni können sie unter Einhaltung der erforderlichen Schutzmassnahmen wieder durchgeführt werden.“ Dabei solle aber nach wie vor die Option bestehen, diese Anhörungen und Verhandlungen mit Hilfe technischer Kommunikationsmittel ohne persönliche Anwesenheit der Betroffenen durchzuführen, sofern dem alle betroffenen Parteien zustimmen.
Weiterhin gilt die Bestimmung, dass in allen gerichtlichen und behördlichen Verfahren die Fristen und Rechtsmittelfristen auf Antrag erstreckt werden können. Ebenso sollen die kollegial besetzten Gerichte und Behörden weiterhin auch über digitale Kommunikationswege beraten und ihre Beschlüsse durch das Gegenzeichnen der Kollegialmitglieder schriftlich erreichen können. Auch die Einschränkungen bezüglich Besuche im Landesgefängnis werden im Rahmen der Gesetzesanpassungen nicht gelockert.
Die Gesetzesvorlage sieht eine Geltungsdauer bis zum 15. September 2020 vor.