Coronavirus: Schrittweise Lockerung durch die Regierung

Die Regierung lockert ein erstes Bündel von Massnahmen, die als Reaktion auf das Coronavirus erlassen wurden, ab dem 27. April 2020. So können Spitäler wieder sämtliche Eingriffe vornehmen und ambulante medizinische Praxen sowie Coiffeur-, Massage- und Kosmetikstudios ihren Betrieb wieder aufnehmen.

Zudem dürfen alle Einkaufsläden und Märkte wieder öffnen. Mit flankierenden Massnahmen ist dabei der Schutz des Publikums und der Arbeitnehmenden sicherzustellen. Der Fernunterricht an den Bildungseinrichtungen wird mindestens bis zum 8. Mai fortgeführt. Ab dem 11. Mai wird der Fernunterricht, sofern es die Situation zulässt, mit ersten Präsenzveranstaltungen in kleinen Gruppen an den Schulen ergänzt und der Normalbetrieb ab dem 18. Mai aufgenommen.

Bislang wurden insgesamt 81 Personen, die in Liechtenstein wohnhaft sind, positiv auf COVID-19 getestet. Die Regierung setzt weiterhin alles daran, um eine unkontrollierte Ausbreitung des Coronavirus und damit eine Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern. Aufgrund der Entwicklung der Fallzahlen und gestützt auf Empfehlungen der Wissenschaft, lockert die Regierung ab dem 27. April die bestehenden Massnahmen. Die Lockerungen bedeuten in keiner Weise, dass die Gefahr, die vom Coronavirus ausgeht, gebannt ist. Diese Schritte erfolgen grösstenteils in Anlehnung an die entsprechenden Lockerungen in der Schweiz. Punktuell wird Liechtenstein aber von dem in der Schweiz vorgesehenen Vorgehen abweichen.

Schutz der Gesundheit nach wie vor oberste Priorität
Mit oberster Priorität will die Regierung nach wie vor die Gesundheit der Bevölkerung schützen. Da ältere Menschen und Personen mit Vorerkrankungen besonders gefährdet sind, kommt dem Schutz dieser Gruppe eine grosse Bedeutung zu. Eine konsequente Umsetzung der Hygienemassnahmen und eine Beschränkung der Sozialkontakte auf das absolut notwendige Minimum sind weiterhin geboten. Mit flankierenden Massnahmen ist bei allen Lockerungen der Schutz des Publikums und der Arbeitnehmenden sicherzustellen. Wenn die Distanz zwischen Menschen nicht gewährleistet werden kann, können Masken zum Einsatz kommen.

Spitäler und Ärzte können wieder alle Leistungen anbieten
Im Anschluss an den gestrigen Entscheid des Schweizer Bundesrates lockert die Regierung ab dem 27. April die Massnahmen bei Einrichtungen, die nur eine geringe Anzahl direkter Kontakte aufweisen. So dürfen Spitäler wieder alle Eingriffe vornehmen. Ebenso können ambulante medizinische Praxen ihren normalen Betrieb wiederaufnehmen und wieder sämtliche, auch nicht-dringliche Eingriffe vornehmen. Dazu gehören unter anderem Praxen für Zahnmedizin, Physiotherapie und medizinische Massage. Damit sollen auch negative Folgen verhindert werden, die durch einen Verzicht auf Behandlungen und Untersuchungen entstehen könnten.

Einkaufsläden und Coiffeurgeschäfte wieder geöffnet
Ab dem 27. April können sämtliche Einkaufsläden und Märkte ohne Sortimentsbeschränkungen wieder öffnen. Auch Betriebe mit personenbezogenen Dienstleistungen mit Körperkontakt, zum Beispiel Coiffeurgeschäfte, Massagepraxen, Tattoo-Studios und Kosmetiksalons können ihre Tätigkeit wieder aufnehmen. Allerdings verlangt die Regierung, dass der jeweiligen Situation angepasste Schutzkonzepte zur Anwendung gelangen. Diese sollen von den Branchenverbänden aufgrund von Vorgaben des Amts für Gesundheit und des Amts für Volkswirtschaft erarbeitet werden. Ziel ist es, durch geeignete Massnahmen Ansteckungen möglichst zu verhindern.

Bestattungen im Familienkreis möglich
Bestattungen waren in den letzten Wochen nur im engsten Familienkreis möglich.
Diese Bestimmung wird dahingehend gelockert, dass ab dem 27. April Bestattungen im (erweiterten) Familienkreis stattfinden dürfen.

Fernunterricht optimieren und Schülerinnen und Schüler auf Öffnung vorbereiten
Aufgrund der aktuellen Lage wird der Fernunterricht nach den Osterferien noch bis am 8. Mai 2020 weitergeführt. Infolge der Öffnung verschiedenster Dienstleistungen und einer damit verbundenen beruflichen Beanspruchung, wird weiterhin die Koordination für Betreuungsangebote in Notfällen aufrechterhalten. Personen, die arbeiten müssen und absolut keine anderen Betreuungsmöglichkeiten haben, können sich an die Hotline des Schulamtes wenden (+423 / 236 70 40). Zur weiteren Optimierung des Fernunterrichtes und zur allfälligen Verbesserung der Rahmenbedingungen und Unterstützungsmöglichkeiten macht das Schulamt eine Umfrage bei den Eltern. Die Eltern werden in Kürze eingeladen, sich an dieser Umfrage zu beteiligen.

Wenn sich die Lage weiterhin positiv entwickelt, wird davon ausgegangen, dass ab dem 11. Mai der Fernunterricht ergänzt wird und die Schülerinnen und Schüler in Kleingruppen im Rahmen einer Einführungswoche in den Schulen unterrichtet werden können. Ziel dieser Woche ist es, einen bestmöglichen Übergang vom Fern- zum Präsenzunterricht sicherzustellen. Die Lehrpersonen holen dabei die Schülerinnen und Schüler individuell gemäss ihrem Lernstand ab und führen die Kinder und Jugendlichen gezielt in die neuen Hygienemassnahmen ein. Hierzu wird derzeit ein Konzept erarbeitet, wie die Hygiene- und Distanzmassnahmen in den Schulen umgesetzt werden können.

Den normalen Betrieb würden die obligatorischen Schulstufen inklusive der gymnasialen Oberstufe, dem 10. Schuljahr, der Sonderschule am Heilpädagogischen Zentrum, der Formatio und der Waldorfschule sowie auch der ausserhäuslichen Kinderbetreuungseinrichtungen ab dem 18. Mai wieder aufnehmen. Die Öffnung hängt jedoch sehr stark davon ab, wie sich die Infektionsraten entwickeln. Je nach Entwicklung, muss der Plan angepasst werden. Über die Öffnungen der Berufsmaturitätsschule, der Universität, der Musikschule, der Kunstschule, der Erwachsenenbildungsinstitutionen sowie allen weiteren öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen wird die Regierung zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.

Lehrabschluss- und Maturaprüfungen in Abstimmung mit der Schweiz
Der Schweizer Bundesrat hat am 16. April 2020 die von den Verbundpartnern der Berufsbildung gemeinsam erarbeitete Lösung für die Lehrabschlussprüfung beschlossen. Im Qualifikationsbereich Allgemeinbildung findet keine Schlussprüfung statt. Auch im Qualifikationsbereich Berufskenntnisse finden keine Abschlussprüfungen statt. Für den Qualifikationsbereich praktische Arbeit wird pro berufliche Grundbildung, teils unterschiedlich nach Branche, Fachrichtung oder Schwerpunkt eine durchführbare Variante gewählt. Das heisst, je nach Beruf soll eine praktische Prüfung oder eine Beurteilung der praktischen Leistungen durch den Lehrbetrieb vorgenommen werden. Die Variantenwahl erfolgt durch die zuständige schweizerische Organisation der Arbeitswelt bis spätestens heute 17. April. Sie zeigt dabei auch auf, wie die empfohlenen Schutzmassnahmen eingehalten werden können. Die Schweizer Regelung betreffend die Lehrabschlussprüfungen kommt auch für Lernende mit Lehrort Liechtenstein zur Anwendung. Auch die Maturandinnen und Maturanden werden ihre Diplome rechtzeitig erhalten. Wie die Maturaprüfungen stattfinden, wird aktuell noch geklärt.
Liechtenstein ist diesbezüglich in enger Abstimmung mit der Schweiz.

Vorerst keine Lockerungen im Kulturbereich
Bei Unterhaltungs- und Freizeitbetrieben wie Museen, Kinos, Bibliotheken, gelten vorerst noch die bestehenden Einschränkungen. Zum jetzigen Zeitpunkt kann das Versammlungsverbot nicht gelockert werden, und verlässliche Aussagen zu Grossveranstaltungen in den kommenden Monaten können nicht gemacht werden. Die Regierung hat die Grundlage für ein Wirtschaftspaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie geschaffen. Die Regierung empfiehlt den Kulturschaffenden, sich mit den Möglichkeiten, die sich für sie aus diesem Paket ergeben, vertraut zu machen. Sie können auch ihnen eine wichtige, zumindest wirtschaftliche Hilfe in dieser schwierigen Zeit ermöglichen.

Weitere Massnahmen bleiben bestehen
Die weiteren Massnahmen, wie das Verbot von Unterhaltungs- und Freizeitbetrieben, die Schliessung von Restaurants und Bars sowie das Versammlungsverbot bleiben bestehen. Über weitere Lockerungen wird die Regierung zu gegebener Zeit informieren. Weitere Lockerungen können nur dann erfolgen, wenn es zu keinem deutlichen Anstieg von COVID-19-Fällen kommt. Dabei muss zwischen den einzelnen Schritten genügend Zeit verstreichen, um die Auswirkungen der Lockerungen beobachten zu können. Die Regierung dankt allen Einwohnerinnen und Einwohnern für die bisherige Disziplin und bittet eindringlich, dass die bestehenden Massnahmen auch bei einer teilweisen Lockerung konsequent eingehalten werden.