ZPK erlässt bis zu CHF 100’000 an Vollzugskostenbeiträgen

Coronavirus Pandemie: Die derzeitige Pandemie bedeuten Einnahmenwegbrüche für Unternehmen. Existentielle Fragen stellen sich die nächsten Wochen und Monate und auch Arbeitsplätze sind in Gefahr. Die ZPK SAVE ist sich der Situation bewusst und verzichtet deshalb auf die Vollzugskostenbeiträge für ein ganzes Quartal.

Auf Grund der ausserordentlichen Situation hat die ZPK SAVE, die Zentrale Paritätische Kommission der Stiftung SAVE zur Über­wachung von allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen in Liechtenstein, reagiert und nimmt an der grossen Solidarität teil. Sie kommt den heimischen Betrieben und ihren ArbeitnehmerInnen grosszügig entgegen. Somit setzt sie ein starkes Signal an die Wirtschaft.

Arbeitgeber-Vollzugskostenbeiträge
Die betroffenen Betriebe werden demnächst von der ZPK SAVE eine Gutschrift für ein ganzes Quartal zugestellt bekommen. Diese kann dann bei einer künftigen Rechnung der ZPK SAVE in Abzug gebracht werden. Es werden aber keine Rückzahlungen getätigt, da die Rechnungen für das laufende Jahr bereits im Januar 2020 versandt wurden.

Arbeitnehmer-Vollzugskostenbeiträge
Die Arbeitnehmer-Vollzugskostenbeitragsrechnungen für das 2. Quartal 2020 werden ganz erlassen und gar nicht verrechnet. Die Arbeitgeber werden aufgefordert, den ArbeitnehmerInnen die Beiträge im 2. Quartal 2020 (April bis Juni) erst gar nicht in Abzug zu bringen.

Rechnungsstundung
Die Arbeitnehmer-Vollzugskostenbeitragsrechnungen für das 1. Quartal 2020 werden gestundet und erst im Juli 2020 ausgestellt. Das Mahnwesen für Vollzugskostenbeiträge wird bis Juni 2020 ausgesetzt.

Insgesamt verzichtet die ZPK SAVE auf fast CHF 100’000 an Vollzugskostenbeiträgen! Dies ist auf Grund der derzeit guten finanziellen Lage der ZPK SAVE überhaupt möglich. Das kann übrigens auch im erst kürzlich erschienen Tätigkeitsbericht 2019, welcher auf der Homepage der ZPK (www.zpk.li), abrufbar ist, nachgelesen werden. Die ZPK wünscht allen beste Gesundheit und ein baldiges Ende der Pandemie.

Hinweis auf Neubestimmungen ab 1. April 2020
Die Regierung hat neue allgemeinverbindliche Regelungen in verschiedenen Branchen per 1. April 2020 erlassen. Diese können auf der Homepage der ZPK SAVE eingesehen werden.

Die ZPK SAVE
Für die Überwachung und den Vollzug von allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen wurde von den Sozialpartnern (Liechtensteinischer ArbeitnehmerInnenverband und Wirtschaftskammer Liechtenstein) die Stiftung SAVE im Jahr 2007 gegründet. Für den Vollzug und die Kontrolle wurde von der Stiftung die Zentrale Paritätische Kommission (ZPK) eingesetzt. Die ZPK hat die Aufgabe und Kompetenz, die Einhaltung der GAV-Bestimmungen im zu­ständigen Geltungsbereich zu kontrollieren. Für Entsendekontrollen gibt es eine Leistungsverein­barung zwischen der Regierung und der ZPK. Derzeit existieren fünfzehn ave GAV in Liechtenstein.