Zu einer Kleinen Anfrage des VU-Abg. Manfred Kaufmann an Regierungsrätin Katrin Eggenberger
In der März-Session des Landtags vom 4.-6. März 2020 hatte Regierungsrätin Katrin Eggenberger einige Kleine Anfragen zu beantworten. Auch eine des Abg. Manfred Kaufmann zum Thema von Mietreduktionen in Liechtenstein.
Frage:
«Mieten in der Schweiz wird erneut günstiger», titelte am Montag die «NZZ». Erstmals seit Sommer sinke der hypothekarische Referenzzins. Es bestehe ein Senkungsanspruch des Mietzinses für Mieter von 2,91%, heisst es im Artikel. Die Vermieter würden diese Senkung zum Teil autonom vornehmen. Viele Vermieter seien aber darauf angewiesen, dass sie ihre Rechte selbst geltend machen. Meine Fragen:
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Wie ist hier die gesetzliche Situation in Liechtenstein? Hätten auch Mieter in Liechtenstein Anspruch auf eine Senkung der Mieten?
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Falls ja, wie muss ein Mieter hier vorgehen, wenn er eine Senkung der Miete erreichen will?
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Falls nein, wie müsste man solche Ansprüche rechtlich verankern, damit die Mieter von den Verhältnissen am Markt ebenfalls profitieren können?

