Kosten für die Ausstellung von Reisepässen und Identitätskarten

Regierungsrätin Dominique Hasler

Zu einer Kleinen Anfrage des Abg. Erich Hasler an Regierungsrätin Dominique Hasler

 

In der März-Session des Landtages vom 4. Bis 6. März 2020 hatte Regierungsrätin Dominique Hasler u.a. auch eine Kleine Anfrage des Abg. Erich Hasler zum Thema Kosten für die Ausstellung von Reisepässen und Identitätskarten.

 

Frage:

 

Im Rahmen des Massnahmenpakets III wurde von der Regierung eine massive Erhöhung der Gebühren für die Ausstellung von Reisepässen und Identitätskarten vorgeschlagen, weil der Kostendeckungsgrad angeblich sehr schlecht war.

Interessanterweise sind die Einnahmen des APA durch die massive Preiserhöhung jedoch in den letzten Jahren nicht höher geworden, sondern haben tendenziell sogar abgenommen, obwohl das Ausländer- und Passamt durch die Preiserhöhung für Reisepässe und IDs jährlich circa CHF 450‘000 mehr eingenommen hat. Das heisst, dass die Einnahmen an anderen Stellen eingebrochen sein müssen.

Das ist aber noch nicht alles: Der Aufwandposten «Heimatschriften/Aufenthaltsausweise», der im Jahr 2012 noch mit CHF 651‘300 und im Jahr 2014 mit CHF 513‘169 zu Buche schlug, betrug in den Jahren 2017 und 2018 im Schnitt noch knapp CHF 100‘000. Das heisst, die Kosten für die Ausstellung von Reisedokumenten müssen massiv billiger geworden sein.

Betrachtet man die Zahl der ausgestellten Reisepässe und Identitätskarten, so stellt man fest, dass die Zahl der ausgestellten IDs sich durch die massiven Preiserhöhungen nicht wesentlich geändert hat, die Zahl der ausgestellten Reisepässe seit der Preiserhöhung jedoch um ein Drittel abgenommen hat. Trotzdem dürften die Einnahmen des APA aus der Ausstellung im Jahr 2018 bei circa CHF 1,1 Mio. gelegen haben.

Ich habe folgende Fragen:

  1. Im Jahr 2018 hat das APA für die Ausstellung der Reisepässe und Identitätskarten, wenn man die Zahl der ausgestellten Reisedokumente mal dem Preis multipliziert, circa CHF 1,1 Mio. eingenommen. Die Gesamteinnahmen lagen bei CHF 2,342 Mio. Auf welche übrigen Verwaltungsgebühren verteilen sich die restlichen Einnahmen von circa CHF 1,2 Mio. des APA?

  2. Welche Dienstleistungen des APA sind im betrachteten Zeitraum seit 2012 billiger und/oder weniger stark nachgefragt worden, sodass die Einnahmen des Ausländer- und Passamts stagniert haben, obwohl dieses durch die Verteuerung der Reisedokumente mindestens CHF 450‘000 mehr eingenommen hat?

  3. Wie hat sich der Kostendeckungsgrad für die Herstellung der Identitätskarten, der biometrischen und anderen Reisepässe sowie der übrigen Dienstleistungen des APA, die für mindestens 90% der Einnahmen verantwortlich sind, seit 2012 entwickelt?

  4. Welche Gruppen von Dienstleistungsbezügern des APA (Liechtensteiner, Aufenthalter, Saisonarbeiter, etc.) haben seit 2014 mehr und welche weniger bezahlen müssen?

  5. Welches Potenzial für eine Preisreduktion für die Ausstellung von Reisedokumenten für Liechtensteiner sieht die Regierung angesichts der Reduktion des Aufwands für die Ausstellung von Heimatschriften und Aufenthaltsausweisen um circa 80%?

 

Antwort:

Zu Frage 1:

Mehr als ein Drittel der Reisedokumente wird in Liechtenstein an Kinder und Jugendliche ausgestellt, für die reduzierte Gebührensätze (30 Franken für eine ID und 50 Franken für einen Reisepass (Stand: 2018)) zur Anwendung kommen. Aus der Ausstellung von Reisepässen und Identitätskarten resultierten 2018 somit Einnahmen von 782‘354 Franken.

Die übrigen Einnahmen von rund 1,55 Mio. Franken ergeben sich aus den ausländerrechtlichen Angelegenheiten. Dies sind beispielsweise Erteilungen von ausländerrechtlichen Bewilligungen und Bestätigungen, Einnahmen aus dem Auslosungsverfahren, Bussen oder Verwaltungsstrafbote.

Zu Frage 2:

Die Einnahmen für Reisepässe und Identitätskarten betrugen zwischen 2013 und 2019 durchschnittlich 764’730 Franken. Die entsprechenden Einnahmen sind seit 2013 stabil.

In Bezug auf die Gebühren im Ausländerrecht sind namentlich zwei bedeutende Gebührenreduktionen zu erwähnen. Per 1. Januar 2017 wurden die Gebühren im Rahmen der Grenzüberschreitenden Dienstleistungen (GDL) gesenkt bzw. teilweise sogar abgeschafft. Aus dieser Massnahme resultierte 2017 ein Gebührenausfall in der Grössenordnung von rund 360‘000 Franken im Vergleich zu 2016. Durch die Einführung der volkswirtschaftlichen Prüfung und der Sammelmeldung hat sich dieser Ausfall im Vergleich zu 2013 auf rund 60‘000 Franken im letzten Jahr reduziert.

Ebenfalls per 1. Januar 2017 wurden die Gebühren für Wohnsitzbestätigungen zwischen den Gemeinden und dem Land harmonisiert, wodurch die Gebühr von 40 auf 15 Franken gesenkt wurde. Dadurch entstanden Mindereinnahmen von rund 40‘000 Franken jährlich.

Zu Frage 3:

Zur Beantwortung dieser Frage müssten rund 50 Sachkonten über einen Zeitraum von 8 Jahren – also rund 400 Sachpositionen – miteinander verglichen werden. Dieser erhebliche Aufwand lässt sich in der Kürze der gegeben Zeit nicht leisten und sprengt den Rahmen einer kleinen Anfrage deutlich.

2018 fiel im APA ein Aufwand von rund 2,88 Mio. (exkl. Kosten des Kontos Flüchtlingswesen) an, wobei die Förderungen für Integrationsmassnahmen hierbei herausgerechnet wurden. Dem stehen Einnahmen von 2,34 Mio. gegenüber. Insofern kann festgehalten werden, dass der Aufwand – allein beim APA, also ohne Aufwände des Amtes für Informatik (AI) oder des Amtes für Bau und Infrastruktur (ABI) etc. – die Einnahmen übersteigt, womit die Gebühren in der Gesamtheit nicht vollumfänglich kostendeckend sind.

Zu Frage 4:

Betreffend liechtensteinische Staatsangehörige wurden die Gebühren im Bereich der Ausstellung von Identitätskarten und Reisepässen mehrheitlich gesenkt (z.B. Anhebung des Alters für die reduzierte Gebühr von 15 auf 18 Jahre, Verlängerung der Laufzeiten bei Kindern und Jugendlichen).

Ausländer mit Bewilligung zum Aufenthalt haben geringfügige Gebührensenkungen erfahren. Im Bereich von Grenzüberschreitenden Dienstleistungen fanden sowohl Gebührenerhöhungen als auch Gebührensenkungen bzw. teilweise sogar ein Verzicht auf die Einhebung von Gebühren statt. Im Rahmen des Visumsverfahrens müssen Ausländer höhere Gebühren bezahlen. Zudem wurde eine Gebühr bei Rückzügen von Gesuchen eingeführt.

Die Details zu den einzelnen Gebührenanpassungen lassen sich den entsprechenden Verordnungsänderungen entnehmen.

Zu Frage 5:

Das Konto «Heimatschriften/Aufenthaltsausweise» widerspiegelt den Aufwand für die Ausstellung von Reise- und Aufenthaltsdokumenten nur zu einem geringen Teil, da es im Wesentlichen nur die Kosten für Beschaffungen von Kartenrohlingen oder Kosten für Wartungen, Reparaturen, Lizenzen etc. enthält. Die Kosten für Rohlinge machen jedoch lediglich rund 10% der Gesamtkosten aus. Die Beschaffung von IT-Systemen, ‑Komponenten und -Dienstleistungen werden seit einigen Jahren über das Amt für Informatik budgetiert und abgerechnet. Das in der Fragestellung erwähnte Konto enthält auch keine Personal- oder Infrastrukturkosten. Zudem ist zu berücksichtigen, dass Investitionen und Beschaffungen über mehrere Jahre abzuschreiben resp. transitorisch zu übertragen sind. Dies sind ebenfalls Aufwände, die im entsprechenden Konto nicht enthalten sind. Die Aufwand-Parameter haben sich seit der Gebührenerhöhung somit nicht signifikant verändert.

Zudem ist darauf hinzuweisen, dass aufgrund internationaler Vorgaben und des Betriebsalters der Systeme sämtliche Reise- und Aufenthaltsdokumente sowie nahezu alle notwendigen Systeme und Hardwarekomponenten in den kommenden Jahren modifiziert oder abgelöst werden müssen. Diesbezüglich ist aktuell von einem Mittelbedarf im unteren siebenstelligen Franken-Bereich auszugehen.