FBP-Lösung zugunsten der Menschen in Liechtenstein

Der Vorschlag der FBP zur längerfristigen Stärkung des AHV-Fonds – damit im Zeitbogen bis ins Jahr 2038 eine Reserve von fünf Jahresaufgaben garantiert ist – ist eine Liechtensteiner Lösung. Reflexartig die naheliegendste Massnahme zu ergreifen, nämlich den AHV-Staatsbeitrag zu erhöhen und damit ein Drittel an Steuergeldern ins Ausland zu exportieren, ist ein Vergangenheitsmodell.

Die langfristige Sicherung der AHV für unsere Einwohnerinnen und Einwohner im Rentenalter – und insbesondere auch für die künftigen Generationen unseres Landes – ist eine politische Grundzielsetzung. Aufgrund einer versicherungstechnischen Prüfung des Vermögens der AHV-Anstalt, welche alle fünf Jahre durchzuführen ist und den vorausblickenden Zeitraum von 20 Jahren betrachtet, stehen Regierung und Landtag vor der Aufgabenstellung, entsprechende Stabilisierungs-Massnahmen zu ergreifen, damit der AHV-Fonds bis ins Jahr 2038 über die Reserve von fünf oder mehr Jahresausgaben verfügt. Das technische Gutachten bescheinigte bei «Nichtstun» im 2038 eine Reserve, die knapp unter dieser Zielsetzung liegt, nämlich 4.26 Jahresausgaben.

FBP-Lösungsweg zugunsten der liechtensteinischen Bevölkerung
Um die geforderte Höhe des AHV-Fonds von fünf Jahresausgaben bis 2038 sicherzustellen, gibt es verschiedene Möglichkeiten und Stellschrauben, welche einerseits die Regierung im Bericht und Antrag an den Landtag exemplarisch aufgezeigt hat, und vor allem stand der dreiteilige Lösungsweg der FBP-Fraktion als Liechtensteiner Lösung zur Debatte. Entschieden wurde im Landtag noch nichts, da es nun die Aufgabe der Regierung ist, dem Landtag bis in den Herbst 2020 mittels eines Berichts und Antrags definitive Entscheidungsgrundlagen vorzulegen. Nachstehend ist es mir ein Anliegen, die Idee und Begründung des FBP-Lösungsweges – ein 3-Punkte-Modell, das die Menschen in Liechtenstein ins Zentrum stellt – darzulegen. 

Warum keine Erhöhung des AHV-Staatsbeitrages?
Es ist zwar eine einfache, aber aus finanzpolitischer Sicht nicht opportune Massnahme, einfach den Staatsbeitrag an die AHV von 30 Mio. auf 50 Mio. Franken zu erhöhen. Denn damit werden rund ein Drittel dieser Steuergelder (im AHV-Geschäftsjahr 2018 waren es 35.5 Prozent bzw. elf Millionen Franken) ins Ausland exportiert. Das kann doch nicht das Ziel sein und das ist kein verantwortungsvoller Umgang mit den Steuergeldern der liechtensteinischen Bevölkerung. Bei einem Staatsbeitrag von künftig 50 Mio. Franken an die AHV wären dies jährlich 18 Mio. Franken, die ins Ausland fliessen – in zehn Jahren 180 Mio. Franken. 

Für Rentnerinnen und Rentner würden sich die Krankenkassenprämien im Jahr um 624 Franken reduzieren.

Johannes Kaiser, FBP-Landtagsabgeordneter

Warum keine Rentenalter-Erhöhung?
Für die FBP ist es derzeit keine Option, das Rentenalter zu erhöhen und somit wird zum jetzigen Zeitpunkt davon abgesehen. Insbesondere auch, weil andere Massnahmen aktuell ausreichenden Spielraum bieten, um das geforderte Mass an AHV-Reserven im 20-Jahreshorizont sicherzustellen.

Anhebung der Beitragssätze – Senkung der Krankenkassenprämien
Mit einer marginalen Erhöhung der Lohnbeiträge um 0.3 Prozent (Gleichschaltung mit der Schweiz) tragen in Liechtenstein wie im Ausland wohnende Arbeitskräfte gleichermassen zur langfristigen Stabilisierung des AHV-Fonds bei. Diese Fonds-Sicherung ist auch im ureigenen Interesse aller Arbeitenden in Liechtenstein, den Inländern wie den Grenzgängern, denn damit werden ihre AHV-Auszahlungen im Rentenalter garantiert. Die Grenzgänger sind keineswegs benachteiligt, denn sie haben im Alter ihr uneingeschränktes Anrecht auf die ihnen zustehenden Rentenleistungen.

Damit einhergehend wird der Staatsbeitrag an die OKP um 20 Mio. Franken erhöht und so die für die liechtensteinischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer höhere Belastung durch die Erhöhung der Beitragssätze austariert und gar überkompensiert. Die Steuergelder der Bevölkerung bleiben im Land und werden zugunsten der Menschen in Liechtenstein eingesetzt.

Was heisst das konkret?
Die Erhöhung des Staatsbeitrages an die OKP von 20 Mio. Franken führt zu einer Senkung der Krankenkassen-Prämien von 52 Franken monatlich bzw. 624 Franken im Jahr. Diese Liechtensteiner Lösung der FBP entlastet insbesondere alle Rentnerinnen und Rentner und hat auf diese Weise deren Lebensbewältigungs-Sicherheit im dritten Lebensabschnitt, welcher heute einen wesentlich längeren Zeitraum erwarten lässt als früher, im Auge. 

Die gute Austarierung zeigt sich am Beispiel eines Arbeitnehmers mit dem Median-Bruttolohn von 79’236 Franken: Die AHV-Lohnbeiträge erhöhen sich im Jahr um 238 Franken, die Arbeitgeber-OKP-Beiträge senken sich um 312 Franken, sodass eine Mehrbelastung von 550 Franken im Jahr resultiert. Demgegenüber profitiert dieser Arbeitnehmer von einer Senkung der Krankenkassenprämie von 624 Franken im Jahr, sodass ihm ein Mehrwert von 74 Franken verbleibt.