Neue Verhaltensregeln und Empfehlung bezüglich Coronavirus
Vaduz – Das Schweizer Bundesamt für Gesundheit hat neue Verhaltensregeln veröffentlicht, welche auch in Liechtenstein propagiert werden. Die Regierung formuliert zudem Empfehlungen für Veranstalter und Unternehmen, mit denen die Ausbreitung des Virus möglichst erschwert wird.
Das Coronavirus ist dabei, sich in Europa zu verbreiten. Im Landesspital wurden bisher acht Verdachtsfälle untersucht. Die acht Personen sind nicht infiziert und konnten nach Hause entlassen werden. Obwohl gemäss Erfahrungen aus den betroffenen Ländern die allermeisten erkrankten Personen nur milde Symptome verspüren, könnte eine schnelle Verbreitung zu einer Überlastung des Gesundheitssystems führen. Massnahmen und Empfehlungen haben daher zum Ziel, die Ausbreitung möglichst zu verlangsamen. Es ist bekannt, dass der Hauptübertragungsweg für das Coronavirus die Tröpfcheninfektion ist, genau wie bei einer Grippe. Eine infizierte Person hustet oder niest und scheidet Tröpfchen aus. Diese Tröpfchen werden auf eine gesunde Person übertragen, meist über die Hände. Mit der Kenntnis dieses Übertragungswegs kann jede Person nun mit gesundem Menschenverstand dazu beitragen, die Verbreitung zu erschweren.
Verhaltensregeln in Liechtenstein
Mit der Schweizer Kampagne werden Hygieneregeln propagiert, welche im Alltag oft vernachlässigt werden. Die Regeln sind wohl den meisten bekannt, jedoch ist es im Zusammenhang mit dem Coronavirus nun besonders wichtig, diese mit grosser Disziplin umzusetzen. Die Hände sollten gründlich mit Seife gewaschen werden, Händeschütteln und Begrüssungsküsse sollten vermieden werden, es sollte nur in ein Taschentuch oder in die Armbeuge gehustet oder geniest werden und Papiertaschentücher sollten nicht in offenen Papierkörben entsorgt werden.
Personen, die unter Fieber und Husten leiden, sollten zu Hause bleiben. Auch wenn der Krankheitsverlauf bei jüngeren Personen praktisch immer sehr milde ist, kann das Virus für Personen mit Vorerkrankungen oder im fortgerückten Alter eine Gefahr darstellen, wie dies bei einem Grippevirus auch der Fall ist. Das Einhalten der Regeln schützt somit gefährdete Personen.
Empfehlungen für Veranstaltungen
Die Gefahr einer Virusübertragung steigt stark an, wenn der Abstand zwischen Personen weniger als zwei Meter beträgt und der Kontakt länger als 15 Minuten dauert. Es ist unvermeidbar, dass Menschen nahe aufeinandertreffen, sei es in der Familie, bei der Arbeit, beim Einkaufen oder bei Anlässen. Daher ist es wichtig, enge Kontakte, die nicht unbedingt nötig sind, derzeit zu vermeiden.
Regierung empfiehlt Veranstaltungen
zu verschieben oder abzusagen
Die Regierung hat am vergangenen Freitag Veranstaltungen mit mehr als 1’000 Teilnehmern verboten, bei Veranstaltungen mit weniger als 1’000 Personen wurde eine Risikoabwägung verfügt. Risiken entstehen in besonderem Mass durch eine grosse Anzahl von Teilnehmern, die Teilnahme von Personen aus einem betroffenen Gebiet, bei internationalem oder überregionalem Publikum, bei Teilnahme von Personen mit Atemwegserkrankungen und bei Veranstaltungen, bei denen mit älterem Publikum zu rechnen ist.
Die Regierung empfiehlt, Veranstaltungen zu verschieben oder abzusagen. Bei Veranstaltungen, die dennoch durchgeführt werden, sind die Veranstalter angehalten, ebenfalls unter Einsatz von gesundem Menschenverstand und unter Wahrung des Vorsichtsprinzips, den Übertragungsweg durch Tröpfcheninfektion möglichst zu erschweren. Dabei sollen die oben genannten Risikofaktoren berücksichtigt bzw. die genannten Risiken in wirksamer Weise adressiert werden. Besonderes Augenmerk sollte auch auf die Einhaltung von Hygienemassnahmen bei der Verpflegung gerichtet werden. Vielleicht werden in den nächsten Tagen neue, striktere Vorschriften erlassen werden, aber bis dahin möchte die Regierung an das Verantwortungsgefühl der Veranstalter appellieren.
Empfehlungen für Unternehmen
Die meisten Unternehmen befassen sich derzeit mit Empfehlungen an ihre Mitarbeitenden und es werden immer wieder Anfragen an die Regierung gestellt?
Die Regierung empfiehlt auch hier, unter Kenntnis des Übertragungswegs und der Risiken bei Veranstaltungen, mit Verstand Massnahmen zu verfügen. Unnötige Reisen und Sitzungen sollten vermieden werden und im Unternehmen sollten die Hygieneregeln mit grosser Disziplin umgesetzt werden.
Was ist ein Verdachtsfall?
Mindestens eines der folgenden Kriterien innerhalb der letzten 14 Tage vor
Symptombeginn:
– Reise oder Aufenthalt in betroffenem Gebiet oder
– Enger Kontakt zu einem laborbestätigten Fall
UND folgende Symptome:
– Symptome einer akuten Erkrankung der Atemwege (z.B. Husten, Atemnot)
– Fieber von mindestens 38°C
Was ist „enger Kontakt“?
Abstand zwischen Personen von weniger als 2 Metern während einer Dauer von mehr als 15 Minuten
Was ist bei einem Verdachtsfall zu tun?
Bleiben Sie zu Hause. Gehen Sie nicht mehr in die Öffentlichkeit. Kontaktieren Sie umgehend telefonisch das Landesspital. Sagen Sie, dass Sie kürzlich in einem vom neuen Coronavirus betroffenen Gebiet waren und Beschwerden haben.
Telefonnummer Landesspital: +423 235 45 32