Liechtenstein und die geplanten Änderungen der WHO

Dr. iur. Christian Presoley

Pläne über eine drastische Ausweitung der Entscheidungsmacht des WHO-Generaldirektors und ihre Auswirkungen auf das Fürstentum Liechtenstein-

Beitrag von Dr. iur. Christian Presoly, Rechtsanwalt

 

Die WHO, die Weltgesundheitsorganisation, plant bei ihrer Gesundheitsversammlung im Mai 2024 weitreichende Änderungen ihrer Internationalen Gesundheitsvorschriften: Ihrem Generaldirektor sollen von den Mitgliedsstaaten noch nie da gewesene Machtbefugnisse eingeräumt werden[1]. Er allein – und nicht etwa ein Expertengremium – soll hinkünftig entscheiden können, ob eine Pandemie vorliegt oder auch nur eine Situation mit dem Potential, eine Pandemie zu werden.[2] Er allein soll in diesen Fällen die von ihm für richtig befundenen Massnahmen bestimmen können, die entweder nur regional oder weltweit angewendet werden müssen.[3] Die Mitgliedstaaten sollen sich dabei zur Umsetzung dieser Massnahmen verpflichten.[4] Die Palette der Massnahmen ist uns dabei von den vergangenen 3 Jahren bereits bestens bekannt und reicht von Zutrittsbeschränkungen, Lockdowns und Quarantäne bis hin zu vorgeschriebenen Heilbehandlungen und Zwangsimpfungen.[5] Auch ein neuer Pandemievertrag mit ähnlichem Inhalt soll geschlossen werden. Doch ist eine derartige Machtfülle des WHO-Generaldirektors gerechtfertigt? Und was geht das Liechtenstein an, nachdem es kein Mitglied der WHO ist?

In der Tat ist das Fürstentum Liechtenstein kein (Voll-)Mitglied der WHO. Aber abgesehen davon, dass auch in Liechtenstein immer wieder Überlegungen angestellt werden, ob das Fürstentum nicht der WHO beitreten sollte, hat Liechtenstein bereits 2012 die Internationalen Gesundheitsvorschriften 2005 der WHO (nachfolgend «IGV»)[6] mitunterzeichnet.[7] Diese gelangen daher auch jetzt schon im Fürstentum zur Anwendung.[8]

Zudem ist zu beachten, dass Liechtenstein über den Zollvertrag sehr eng mit den gesetzlichen Bestimmungen des WHO-Mitgliedstaates Schweiz verbunden ist (zB Epidemiengesetz[9]), wie auch die EWR-Bestimmungen ein Rolle spielen. Auch hierüber könnten sich die geänderten Bestimmungen der IGV bzw. der geplante Pandemievertrag der WHO auf das Fürstentum Liechtenstein auswirken.

Schliesslich wird aber auch der faktische Einfluss der geänderten IGV und des Pandemievertrages nicht zu unterschätzen sein. Wenn nämlich sämtliche Nachbarländer die vom WHO-Generaldirektor geforderten Massnahmen in Entsprechung der IGV zur Anwendung bringen, werden ähnliche Schritte wohl auch von Liechtenstein verlangt werden – bei sonstigen Sanktionen wie Einreiseverboten oder dergleichen, wie das schon aus Coronazeiten bekannt ist.

Liechtenstein sollte sich daher jedenfalls mit den sehr umfassenden Änderungsplänen dieser Bestimmungen und auch dem Pandemievertrag auseinandersetzen, um von Anbeginn hier ein Wort mitreden zu können.

Doch alles schön der Reihe nach:

Die WHO wurde ursprünglich mit sehr hehren Zielen gegründet: der Verbesserung der Gesundheit in der Welt und insbesondere in den Ländern, die finanziell schlechter gestellt sind. Der zugrunde liegende Gedanke, dass Gesundheitsprobleme länderübergreifend gelöst werden sollten, weil Krankheiten nicht vor Landesgrenzen halt machen, ist sicherlich richtig und eine erfolgreiche weltweite Zusammenarbeit in Gesundheitsfragen mehr als wünschenswert. Leider zeigt sich jedoch, dass sich die Finanzierung der WHO in den vergangenen Jahren drastisch geändert hat und – statt von den einzelnen Mitgliedstaaten – zu einem erstaunlich grossen Teil von Vereinen, Stiftungen und sonstigen Nichtregierungsorganisationen stammt, bei denen schwerwiegende Interessenskonflikte und eigene wirtschaftliche Interessen den hehren WHO-Zielen sehr leicht entgegenstehen können. Einflussnahmen, die eigene wirtschaftliche Interessen weit vor die Gesundheit der Weltbevölkerung stellen, erweisen sich daher gerade in der heutigen Zeit als grosses Risiko für die Tätigkeit der WHO. Umso kritischer ist daher auch die geplante massive Erweiterung der Machtbefugnisse des Generaldirektors der WHO zu sehen, welche durch die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften und den angedachten Pandemievertrag geplant sind.

Bei der WHO als Sonderorganisation der UNO wäre prinzipiell zu erwarten, dass deren Finanzierung ausschliesslich oder zumindest zum überwiegenden Teil durch die Mitgliedstaaten erfolgt. Das schaut bei der WHO – zumindest in den letzten Jahren – jedoch ganz anders aus: wie ganz offiziell auf der Homepage der WHO nachgelesen werden kann[10], werden nur knapp 11% der finanziellen Mittel der WHO durch Beiträge der Mitgliedstaaten eingenommen. Rund 85% kommen dagegen aus freiwilligen Spenden, die noch dazu zu einem grossen Teil zweckgebunden sind. Das bedeutet, die Spender bestimmen, wofür ihre Gelder zu verwenden sind und nur, wenn die Gelder auch tatsächlich für diese speziellen Zwecke verwendet werden, werden sie vom Spender zur Verfügung gestellt. Schon allein damit kann freilich Einflussnahme ausgeübt werden.

Zu beachten ist, dass bei der WHO sogar rund 75% (!) der ihr zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel solche zweckgebundenen Spenden sind[11]. Die WHO ist daher eindeutig auf diese Spenden angewiesen, was den Spendern zweifelsohne einen sogar sehr grossen Einfluss auf die Tätigkeit der WHO verschafft.

Besonders interessant wird es, wenn man sich genauer ansieht, wer die grössten dieser Spender mit zweckgebundenen Spenden sind:

An 1. Stelle stehen hier für die Periode 2022 bis 2023 die USA mit rund USD 1,125 Milliarden. Gefolgt werden sie aber gleich an 2. Stelle von der Bill und Melinda Gates Foundation mit USD 956 Millionen, sowie – nach Deutschland an 3. Stelle mit USD 618 Millionen – von der internationalen Impfvereinigung GAVI mit rund USD 556 Millionen[12]. Die Bill und Melinda Gates Foundation hat daher schon aufgrund des Umfanges ihrer eigenen zweckgebundenen Spenden einen enormen Einfluss auf die WHO. Nachdem sie zugleich aber auch Mitbegründerin und einer der Grossspender von GAVI ist[13], hat die Bill und Melinda Gates Foundation sicherlich auch dort ein entscheidendes Wort mitzureden, für welche Zwecke GAVI ihre Spenden der WHO zur Verfügung stellt.

Von Bill und Melinda Gates Foundation und GAVI gemeinsam werden somit knapp 21% (!) der finanziellen Mittel der WHO gezahlt. Nachdem die Bill und Melinda Gates Foundation ihren eigenen Angaben nach aber auch sehr grosse Beträge in die Entwicklung und Verbreitung von Impfstoffen steckt[14], hat sie eindeutig auch diesbezügliche wirtschaftliche Interessen, die sich nicht unbedingt mit den eigentlichen Zielen der WHO decken. Wie Bill Gates in einem CNBC Interview beim WEF 2019 in Davos erklärt hat, haben die Investitionen in globale „Gesundheitsorganisationen, die den Zugang zu Impfstoffen verbessern sollen“, der Gates Foundation zu einem stattlichen 20:1 Gewinn verholfen: mit den investierten USD 10 Milliarden konnten USD 200 Milliarden Gewinn erwirtschaftet werden.[15] Um zu solchen Gewinnen zu kommen, müssen die entwickelten Arzneimittel oder Impfstoffe aber erst einmal verkauft werden und genau das kann zu gravierenden Interessenskonflikten bei den zweckgebundenen WHO Spendern führen.

Es ist zu beachten, dass Arzneimittel und Impfungen normalerweise erst nach mehreren sogar mehrjährigen Testverfahren zum Verkauf zugelassen werden. Im Falle einer Pandemie sieht dies dagegen anders aus: Aufgrund der Notsituation können Notzulassungen erteilt werden, welche die Zulassungsfristen auf einen Bruchteil ihrer regulären Dauer reduzieren. Im Falle von Pandemien wird der Pharmaindustrie damit die sonst recht umständliche und vor allem langwierige Marktzulassung neuartiger Arzneimittel sehr erleichtert. Rein wirtschaftlich gesehen, birgt die Ausrufung einer Pandemie für die Pharmaindustrie daher grosse Vorteile in sich, weil sie im Falle verkürzter Zulassungen ihre Produkte wesentlich schneller auf den Weltmarkt bringen und damit verkaufen kann.

Wenn aber nun Grossspender der WHO selbst grosse Profite aus den Gewinnen der Pharmaindustrie erzielen, zeigt dies recht deutlich die möglichen schwerwiegenden Interessenskonflikte: Es kann jedenfalls nicht ausgeschlossen werden, dass auch Grossspender aus wirtschaftlichen Gründen die Ausrufung einer Pandemie befürworten und sich sogar dafür einsetzen, nur damit auch die Pharmafirmen, an denen sie beteiligt sind, ihre diesbezüglichen Produkte schneller auf dem Weltmarkt verkaufen und Gewinne erzielen können.

In diesem Licht sind aber auch die nun geplanten Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO und der neu geplante Pandemievertrag zu sehen: Bis dato war es so, dass die WHO immer nur eine empfehlende Funktion hatte, deren Ratschläge nicht verbindlich waren. Das heisst, die einzelnen Mitgliedstaaten durften aufgrund der Empfehlungen der WHO selbst entscheiden, welche der von ihr vorgeschlagenen Massnahmen im jeweiligen Mitgliedstaat umgesetzt werden und welche nicht.[16] Dies soll nun geändert werden: die WHO bzw. interessanterweise allein deren Generaldirektor soll jetzt das Recht eingeräumt werden, zu bestimmen, ob eine Pandemie vorliegt oder sogar nur eine Situation, die das Potenzial dazu hat, eine Pandemie zu werden.[17] In all diesen Fällen darf wiederum der Generaldirektor alleine darüber entscheiden, welche Massnahmen von den einzelnen Mitgliedstaaten vorzunehmen sind.[18] Die Mitgliedstaaten verpflichten sich zu deren Umsetzung.[19] Die Palette der Massnahmen reicht von Lockdowns, Zutrittsbeschränkungen bis hin zu vorgeschriebenen Heilbehandlungen und Zwangsimpfungen.[20]

Verständlich wäre die Übertragung einer solchen Machtfülle an die WHO noch eher, wenn die Entscheidungen über das Vorliegen einer Pandemie oder potentiellen Pandemiesituation und auch die diesbezüglichen Massnahmen von einem entsprechenden Gremium von Fachspezialisten getroffen werden würden. Interessanterweise ist das aber gerade nicht der Fall. Vielmehr sollen diese Rechte allein dem Generaldirektor eingeräumt werden. Ob es hier eine Rolle spielt, dass eine einzelne Person wesentlich leichter zu manipulieren ist als ein ganzes Gremium, insbesondere wenn man die Einflussmöglichkeiten von Grossspendern der WHO bedenkt? Ein Schelm, der sich was Böses denkt.

Ganz unabhängig davon ist eine derartige Machtfülle bei nur einer einzigen Person in derart entscheidenden Fragen aber jedenfalls abzulehnen. Dies gilt umso mehr, als für die nun geplanten Änderungen weder Kontrollmechanismen für diese Entscheidungen vorgesehen sind und auch keine Überprüfungsmöglichkeiten: Pandemie- und Massnahmenentscheidungen des Generaldirektors können also nicht angefochten werden und zB von einem unabhängigen Gremium von Fachspezialisten oder einem unabhängigen Gericht überprüft werden. Dies widerspricht aber eindeutig den grundlegendsten rechtsstaatlichen Prinzipien unserer westlichen, demokratischen Rechtsordnungen. Einmal mehr wird dadurch dem Missbrauch dieser Machtfülle Tür und Tor geöffnet. In der vorgesehenen Form ohne jedwede Form von Kontrollmechanismen sind die geplanten Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften und auch der geplante Pandemievertrag daher jedenfalls abzulehnen.

Dazu kommt, dass die WHO gerade in den letzten Jahren gezeigt hat, dass sie mit ihren Einschätzungen und Prognosen nicht unbedingt richtig gelegen ist. Zu denken ist hier insbesondere an die Schweinegrippe, für die auf WHO-Empfehlung jeweils massiv Impfstoffe und Schutzausrüstung angeschafft wurden, die dann (glücklicherweise) doch nicht benötigt wurden. Profitiert haben davon in erster Linie die diese Impfstoffe und Schutzausrüstungen herstellenden Firmen. Freilich ist es besser, einmal zu viel als einmal zu wenig vorzusorgen. Aber dieses Beispiel zeigt erst recht, dass schon mit den derzeitigen Bestimmungen und ohne eine derart drastische Machtverschiebung zugunsten der WHO sehr viel schieflaufen kann. Aber derzeit besteht zumindest noch die Möglichkeit der Kontrolle der von der WHO empfohlenen Massnahmen durch die einzelnen Mitgliedstaaten. All das wäre bei Umsetzung der vorliegenden Änderungspläne nicht mehr der Fall.

Diese geplanten Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften, der geplante Pandemievertrag und insbesondere die auf dieser Grundlage vom WHO-Generaldirektor angeordneten Massnahmen könnten daher heftigste Konsequenzen für die jeweils betroffenen Länder und deren Bevölkerungen nach sich ziehen. Obwohl die diesbezüglichen Informationen für jedermann zugänglich im Internet zu finden sind, wird dieses Thema aber interessanterweise in den Mainstream Medien fast völlig totgeschwiegen. Aber auch in der Politik sind diese WHO-Pläne zumindest bis dato leider kaum ein Thema, obwohl es die Politiker sein werden, die dann Lösungen finden werden müssen, wenn aufgrund WHO verhängter Lockdowns Schulen geschlossen sind, Betriebe nicht arbeiten können und ähnliches mehr. Offensichtlich sitzen die einschneidenden Erfahrungen der letzten Jahre noch zu tief, sodass sich kaum jemand mit den Themen Pandemie und Massnahmen auseinandersetzen möchte. Dabei wird jedoch übersehen, dass diese Themen jetzt behandelt werden sollten. Wenn diese Änderungen einmal beschlossen und in Kraft sind, wird es wesentlich schwieriger, ungewollte Massnahmen zu verhindern. Es ist daher sehr erfreulich, dass sich sowohl der Erbprinz wie auch Vertreter der im Landtag vertretenen Parteien im Rahmen eines am 07.02.2024 von dem Schweizer Rechtsanwalt Philipp Kruse gehaltenen Vortrags mit diesen IGV-Änderungen befasst haben und ihr diesbezügliches Interesse bekundet haben. Das lässt hoffen, dass dieses Thema auch weiter Beachtung finden wird.

Freilich ist es für die Politik einfacher, wenn sie die sicherlich grosse Verantwortung für solch schwierige Gesundheitsfragen, wie die Frage, welche Massnahmen im Falle einer Pandemie zu ergreifen sind, ganz auf die WHO abwälzen kann. Dies wäre prinzipiell auch nicht kategorisch abzulehnen, wäre da nicht wieder die äusserst interessenskonfliktträchtige Finanzierung der WHO, aufgrund derer die Übertragung dieser Machtfülle in der geplanten Form jedenfalls abzulehnen ist.

Es wäre daher dringend an der Zeit, dass die geplanten Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften, wie auch der Pandemievertrag und die damit verbundene, geplante Machtfülle für den WHO-Generaldirektor in Liechtenstein umfassend diskutiert und behandelt wird, um sich so überlegen zu können, ob und wenn ja welche Schritte man diesbezüglich ergreift. Nur so wird man vermeiden können, dass Liechtenstein ein mitunter sehr unliebsames Regelwerk auf die eine oder Art einfach übergestülpt wird.

 


 

[1] https://apps.who.int/gb/wgihr/

[2] siehe Art. 12 Abs. 1 und 2 in https://apps.who.int/gb/wgihr/

[3] siehe Art. 12 Abs. 6 und Art. 15 in https://apps.who.int/gb/wgihr/

[4] siehe Art. 13A in https://apps.who.int/gb/wgihr/

[5] siehe Art. 18 in https://apps.who.int/gb/wgihr/

[6] Internationalen Gesundheitsvorschriften 2005 (IGV 2005) bzw. International Health Regulations 2005 (IHR 2005) der Weltgesundheitsorganisation (World Health Organisation, WHO)

[7] IHR 2005, Appendix I, “STATES PARTIES TO THE INTERNATIONAL HEALTH REGULATIONS (2005)” at 16 April 2013

(2005) der Weltgesundheitsorganisation

[8]Vereinbarung zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und dem Schweizerischen Bundesrat betreffend die Zusammenarbeit im Bereich der Bewertung und Meldung von Ereignissen gemäss den Internationalen Gesundheitsvorschriften“, LGBl 76/2012 vom 22.03.2012 (0.818.103.1)

[9] SR 818.101 Epidemiengesetz der Schweiz, gem. LGBl. 395/2023 aufgrund des Zollvertrages im Fürstentum Liechtenstein anwendbare schweizerische Rechtsvorschrift (170.551.631)

[10] https://www.who.int/about/funding

[11] https://open.who.int/2022-23/contributors/contributor

[12] https://open.who.int/2022-23/contributors/contributor

[13] https://www.gavi.org/operating-model/gavis-partnership-model/bill-melinda-gates-foundation

[14] https://www.gatesfoundation.org/Ideas/Media-Center/Press-Releases/2020/11/Gates-Foundation-announces-new-funds-to-develop-COVID-19-vaccines; https://www.gatesfoundation.org/ideas/media-center/press-releases/2023/10/mrna-vaccine-manufacturing-africa

[15] https://www.cnbc.com/2019/01/23/bill-gates-turns-10-billion-into-200-billion-worth-of-economic-benefit.html

[16] siehe Art. 1 in https://apps.who.int/gb/wgihr/

[17] siehe Art. 12 Abs. 1 und 2 in https://apps.who.int/gb/wgihr/

[18] siehe Art. 12 Abs. 6 und Art. 15 in https://apps.who.int/gb/wgihr/

[19] siehe Art. 13A in https://apps.who.int/gb/wgihr/

[20] siehe Art. 18 in https://apps.who.int/gb/wgihr/