Amt prüft PKW ab 30. März nicht mehr

Die derzeitige Coronavirus-Pandemie hat auch Auswirkungen auf den Publikumsverkehr beim Amt für Strassenverkehr. Aufgrund der Empfehlungen, nicht zwingend notwendige Kontakte zu vermeiden und dem Aufruf, grundsätzlich zu Hause zu bleiben, wurden auch die routinemässigen Fahrzeugprüfungen in Frage gestellt. Die Regierung hat folgende Massnahmen des Amts für Strassenverkehr (ASV)
bestätigt:

Periodische Fahrzeugprüfung bei leichten Motorfahrzeugen
Ab Montag, dem 30. März 2020, nimmt das ASV keine periodischen Fahrzeugprüfungen an Personenwagen mehr vor. Alle bestehenden Termine bzw. Einladungen für Personenwagen, Lieferwagen, Motorräder und Anhänger sind gegenstandslos. Das ASV wird den betroffenen Personen zu einem späteren Zeitpunkt ein neues Aufgebot zusenden. Diese müssen sich diesbezüglich nicht beim ASV melden. Für den abgesagten Termin fallen keine Prüfungsgebühren an.

Nachkontrolle bzw. Abschluss laufender Prüfungsprozesse bei leichten Motorfahrzeugen
Nachkontrollen bzw. laufende Prüfungsprozesse können und sollen abgeschlossen werden. Wenn keine Möglichkeit besteht, die erforderlichen Reparaturen vornehmen zu lassen, kann ein neuer Termin unter dispo.asv@llv.li oder telefonisch beantragen. Das ASV wird einen neuen Termin zuteilen, damit der laufende Prüfungsprozess abgeschlossen werden kann. Reparaturbestätigungs-Verfahren (RBV) können weiterhin über die berechtigten Fachbetriebe abgeschlossen werden.

Periodische Fahrzeugprüfung und periodische Nachkontrolle anderer Fahrzeuge
Periodische Fahrzeugprüfungen für folgende Motorfahrzeuge werden weiterhin regulär durchgeführt: Lastwagen, gefährliche Gütertransporte, gewerbsmässiger Personentransport, Gesellschaftswagen, Kleinbusse und Taxis. Dies dient der Aufrechterhaltung der Landesversorgung, des Güterverkehrs und dem Erhalt kritischer Infrastruktur. Alle bestehenden Termine bzw. Einladungen sind weiterhin gültig. Terminanfragen reichen Sie bitte unter dispo.asv@llv.li ein.

Die oben stehenden Massnahmen sind ganz oder teilweise aufzuheben, sobald diese nicht mehr nötig sind. Das ASV wird zu gegebener Zeit entsprechend informieren.