Was das Casino Balzers mit der Post zu tun hat

2011 kämpften Bodenbesitzer in Balzers gegen den Einzug der Post in dieses Geschäftsgebäude, nun wollen sie den Einzug des Casinos verhindern.

Keines der sechs Casino-Projekte in Liechtenstein ging oder geht einen so beschwerlichen Weg wie jenes in Balzers. Aufgrund von Einsprachen wartet es über ein halbes Jahr nach der Baubewilligung immer noch auf grünes Licht. Dabei zeigt der Fall der Post Balzers, dass das Problem hier offensichtlich nicht am Casino als solches liegt: Bereits 2011 wehrte sich ein Grossteil derselben Bodenbesitzer gegen den Einzug der Post Balzers in das gleiche Gebäude. Was also hat das eine mit dem anderen zu tun?

Das Geschäftshaus an der Fabrikstrasse 4 steht in der Industrie- und Gewerbezone. Soweit so gut? Mitnichten! Als 2011 die Post dort einziehen wollte, rief dies vor allem einige Bodenbesitzer auf den Plan. Grund: Weil die Post als Dienstleistungsbetrieb gilt, musste der Gemeinderat eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Gegen diese am 9. Februar 2011 einstimmig ausgesprochene Bewilligung setzten sich elf Parteien juristisch zur Wehr.

2011: Gerichte lehnen Beschwerde gegen Post ab
Ende 2011 schliesslich wurde die Auseinandersetzung höchstrichterlich zugunsten der Post entschieden. Die Verlierer mussten zwar die Verfahrenskosten tragen – konnten sich aber dennoch freuen: Die Post hatte aufgrund der langwierigen Auseinandersetzung Ausschau nach einem anderen Standort gehalten und verzichtete trotz des gerichtlichen Erfolges auf einen Einzug.

Acht Jahre nach der Post: Kampf gegen das Casino
Acht Jahre danach nun konnte der Eigentümer des Geschäftshauses einen Casino-Betreiber als Mieter für die Liegenschaft gewinnen. Dies allerdings rief im Frühjahr 2019 erneut die einstige Bodenbesitzer-Gruppe auf den Plan. Aus ursprünglich 20 Einsprechern blieben schliesslich – wie seinerzeit bei der Post – elf Parteien übrig, darunter übrigens nur gerade ein direkter Anwohner.

Am 5. Juni 2019 gab der Gemeinderat grünes Licht für die Casino-Nutzung. Das Bauamt wies in der Folge am 27. Juni die Einsprachen zurück und erteilte die Baubewilligung. Aufgrund der heftigen verbalen Angriffe seitens der Einsprecher sah sich der Balzner Vorsteher Hansjörg Büchel am 9. Juli zu einer öffentlichen Klarstellung veranlasst. Büchel verwies dabei auf die richtungsweisenden gerichtlichen Entscheide von 2011 sowie auf das «Gleichbehandlungsgebot, an welches sich der Gemeinderat zu halten hat». Es sei nicht möglich, den einen Dienstleistungsbetrieb zu dulden, dem anderen dagegen den Standort zu verwehren. 

Bereits drei Mal gerichtlich abgeblitzt
Ungeachtet aller richtungsweisenden Entscheide zogen die Einsprecher sowohl zivil- als auch verwaltungsgerichtlich zu Felde – und steckten (wie bereits 2011) – bisher ausnahmslos klare Niederlagen ein:

  • 7. August 2019: Vor dem Zivilgericht scheiterte eine einstweilige Verfügung
  • 29. August: Das Zivilgericht wies die Zivilklage gegen die Umnutzung ab. Zugleich empfahl das Gericht nachdrücklich eine aussergerichtliche Einigung.
  • 17. September: Auf Initiative der Casino-Seite kam es am tatsächlich zu einem Treffen. Das Interesse seitens der Einsprecher war jedoch gering, die meisten Bodenbesitzer erschienen gar nicht erst. Seitens der Bauherrin wurde bei diesem Treffen ungeachtet des zivilgerichtlichen Erfolges wiederholt angeboten, mehr als die behördlich vorgeschriebenen Massnahmen betreffend Lärmschutz und Verkehr zu übernehmen. Die Einsprecher lehnten die aussergerichtliche Einigung dennoch ab. Zwar verzichteten sie darauf, den Urteilsspruch des Zivilgerichts anzufechten – dafür klagten sie vor dem Verwaltungsgericht gegen die Baubewilligungsentscheidung des Bauamtes.
  • 18. Dezember: Auch die Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten (VBK) wies die Beschwerde in allen Punkten ab.

Wie weiter?
Da die Einsprecher am 16. Januar 2020 nun auch noch den VBK-Entscheid an den Verwaltungsgerichtshof (VGH) weitergezogen haben, müssen die Betreiber des Casinos Balzers nochmals mindestens einige weitere Monate zuwarten. Ein alternativer Standort – wie ihn seinerzeit die Post aufgrund des langwierigen Rechtsstreits gesucht hat – ist gemäss Auskunft der Casino-Betreiber keine Option, zumal bereits erhebliche Investitionen in das vorhandene Projekt getätigt wurden. Mit anderen Worten wird am bestehenden Standort festgehalten. Eröffnungstermin: offen. Wer am Schluss die Zech zahlt, ist ebenfalls offen. Im Moment freuen sich vor allem die Rechtsanwälte über zusätzliche Einnahmen.