Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 4. Februar 2020 die Stellungnahme zur Umsetzung der Motion zur Abschaffung des Grundmandatserfordernisses bei Wahlen auf Gemeindeebene zuhanden des Landtages verabschiedet.
Anlässlich der Eintretensdebatte und der ersten Lesung wurden durch den Landtag insbesondere die Fragen aufgeworfen, ob bei einem Absehen vom Grundmandatserfordernis eine Wählergruppe mit sehr wenigen Stimmen ein Mandat erreichen könne und inwieweit die Methode nach Hagenbach-Bischoff die kleinen Wählergruppen benachteilige. In der Stellungnahme wird erläutert, dass die Methode nach Hagenbach-Bischoff selbst eine implizite Sperrklausel enthält und die Abschaffung des Grundmandatserfordernisses kleinen Wählergruppen zu Gute kommt.