Abänderung des Bürgerrechtsgesetzes

Der Landtag hat der Regierung mittels Motion im Mai 2015 den Auftrag erteilt, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten, welche eine doppelte Staatsbürgerschaft beim Erwerb des Landesbürgerrechts durch Aufnahme erlaubt.

Im September 2018 hat sich der Landtag für Eintreten auf die Abänderung des Bürgerrechtsgesetzes ausgesprochen sowie zahlreiche Anregungen an die Regierung herangetragen. In ihrer Sitzung vom 4. Februar 2020 hat die Regierung die Stellungnahme zur Umsetzung der Motion zur Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft bei Einbürgerungen zuhanden des Landtages verabschiedet.

Die Regierung hat die anlässlich der ersten Behandlung im Landtag geäusserten Hauptstossrichtungen gewürdigt und schlägt dem Landtag vor, dass Staatsangehörige eines EWR-Mitgliedstaates oder der Schweiz bei einem Erwerb des liechtensteinischen Bürgerrechtes nicht auf ihre bisherige Staatsangehörigkeit verzichten müssen. Eine doppelte Staatsbürgerschaft ist somit nur im Verhältnis zur Schweiz sowie zu EWR-Staaten möglich, deren Verlustbestimmungen ebenfalls eine doppelte Staatsbürgerschaft zulassen. Zudem ist die Regierung der Ansicht, dass die Erleichterung der Einbürgerungsvoraussetzung des Verzichts auf die bisherige Staatsangehörigkeit der Erhöhung anderer Einbürgerungsvoraussetzungen bedarf. Diese Erhöhung sollte sich nach Auffassung der Regierung an den Grundzügen der liechtensteinischen Migrationspolitik orientieren, welche sich durch die Elemente der Restriktion einerseits und der Fairness sowie Menschlichkeit andererseits auszeichnet. Vorgeschlagen wird diesbezüglich, an der Staatskundeprüfung sowie an den Voraussetzungen einer Einbürgerung infolge Eheschliessung anzusetzen.