Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 4. Februar eine Abänderung der Energieeffizienzverordnung (EEV) beschlossen.
Hintergrund der Verordnungsanpassung ist eine Prüfung durch die EFTA-Überwachungsbehörde (ESA). Die ESA überprüfte im vergangenen Jahr die staatlichen Beihilfen Liechtensteins im Energiesektor. Die ESA hat anlässlich dieser Prüfung kleinere Anpassungen in den liechtensteinischen Rechtsgrundlagen angeregt. Zum einen wurde die Aufnahme eines Hinweises auf die Konformität mit der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGFV) vorgeschlagen. Zum anderen fehlte eine Regelung, die besagt, dass – sobald durch Beschluss der ESA festgestellt wurde, dass ein bereits ausbezahlter Beihilfebetrag zurückgefordert werden muss – keine weitere staatliche Beihilfe an dieses Unternehmen ausbezahlt werden darf, bis der zurückgeforderte Betrag tatsächlich zurückerstattet wurde.
Mit den nun in der EEV vorgenommenen Anpassungen werden die Anregungen der ESA in das nationale Recht übernommen. Die Verordnungsanpassung tritt am 1. März 2020 in Kraft.