Abänderung des Kommunikationsgesetzes

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 4. Februar die Stellungnahme zur Abänderung des Kommunikationsgesetzes und des Gewerbegesetzes zuhanden des Landtags verabschiedet.

Mit der Vorlage wird zum einen das im Jahr 2009 in der EU erlassene Telekom-Paket 2009, welches nicht ins EWR-Abkommen übernommen wurde, autonom umgesetzt, um dadurch die Grundlagen für die spätere Übernahme des im Dezember 2018 in der EU in Kraft getretenen neuen Rechtsrahmens für den Bereich der elektronischen Kommunikation zu schaffen. Zum anderen werden mit der Gesetzesrevision weitere Anpassungen aufgrund von praxisrelevanten Erfahrungen der Regulierungsbehörde vorgenommen. Die Vorlage wird ausserdem dazu genutzt, die Bestimmungen zur regulierten intra-EU Kommunikation, die innerhalb der EU bereits seit dem 15. Mai 2019 in Kraft sind, im Sinne des Verbraucherschutzes vorab in nationales Recht umzusetzen, d.h. vor der verbindlichen Übernahme ins EWR-Abkommen. Die Regelungen zur intra-EU Kommunikation sehen Preisobergrenzen für sogenannte Intra-EU-Anrufe und SMS vor.

Mit der Stellungnahme beantwortet die Regierung die anlässlich der ersten Lesung im November letzten Jahres im Landtag aufgeworfenen Fragen. Diese betreffen unter anderem gewisse fachspezifische Begriffsdefinitionen, Massnahmen zur Sicherstellung der Netzintegrität und die Kostentragungsregelung für die Sicherheitsprüfung der Anbieter.

Der Landtag wird die Gesetzesvorlage voraussichtlich in seiner Sitzung im März in zweiter Lesung behandeln.