Kooperation des Landesspitals mit St. Gallen

Die Zusammenarbeit zwischen Liechtenstein und dem Kanton St. Gallen wird vertieft. Das seit einigen Jahren geführte Pilotprojekt zur grenzüberschreitende Kooperation im Gesundheitsbereich wurde per Dezember 2019abgeschlossen und in einen dauerhaften Vertrag überführt. Patientinnen und Patienten aus dem Kanton St. Gallen können somit alle Leistungen des Landesspitals gemäss Tarifverträgen in Anspruch nehmen.

Gleichstellung und Ausweitung der freien Spitalwahl
Durch diesen Schritt wird eine Gleichstellung im akutsomatischen Spitalbereich erreicht. Liechtensteinische Patientinnen und Patienten können sich aufgrund von Tarifverträgen seit vielen Jahren stationär und ambulant in der Spitalregion Kantonsspital St. Gallen und Rheintal Werdenberg Sarganserland behandeln lassen. Den Zugang zu Leistungen des Landesspitals für St. Gallerinnen und St. Galler gab es seit geraumer Zeit auch schon in Form eines grenzüberschreitenden Pilotprojekts. Dieses wurde nun abgeschlossen und in einen Tarifvertrag überführt. Die Vertragsunterzeichnung zwischen dem Landesspital Liechtenstein, dem Gesundheitsdepartement des Kantons St. Gallen und der tarifsuisse AG wurde vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) in Bern bewilligt. Das medizinische Angebot des Landesspitals ist im Rahmen der abgeschlossenen Krankenversicherungen für alle zugänglich, es muss keine Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Abgerechnet wird über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP). Zur Anwendung kommen die jeweils geltenden Tarife.