Leistungsvereinbarung mit der Uni Liechtenstein genehmigt

Die Regierung hat anlässlich ihrer Sitzung vom 3. Dezember 2019 die Leistungsvereinbarung mit der Universität Liechtenstein für die Finanzierungsperiode 2020 bis 2022 genehmigt. Als Grundlage für die Erarbeitung diente der Finanzbeschluss für die Jahre 2020 bis 2022 und die überarbeitete Eignerstrategie.

Neu wurde der Auftrag an die Universität Liechtenstein in die Leistungsvereinbarung aufgenommen, den Digitalisierungsprozess in Liechtenstein aktiv zu unterstützen und einen wissenschaftlichen Beitrag zur digitalen Entwicklung zu leisten. Ausserdem wurde der Auftrag zur Zusammenarbeit und aktiven Vernetzung mit anderen Institutionen und Unternehmen im In- und Ausland unterstrichen und die inhaltlichen Kernthemen „Digitalisierung und Innovation“, „Raumentwicklung und Nachhaltigkeit“ sowie „Verantwortung und Gesellschaft“ betont. Ferner wurde auch die Bedeutung des interdisziplinären Arbeitens durch instituts- und lehrstuhlübergreifende Forschungsprojekte unterstrichen und der explizite Auftrag aufgenommen, den wissenschaftlichen Nachwuchs zu fördern. Mit diesen Ergänzungen wird die positive Entwicklung der Universität sowie deren zunehmende Vernetzung und wachsende Verankerung im Lande weiter gefördert.

Weiters ist die Universität verpflichtet bei der Regierung gegen Ende der Finanzierungsperiode einen Leistungsbericht einzureichen. Damit wird die Transparenz erhöht. Die Regierung evaluiert auf der Grundlage des Berichtes die Leistungen der Universität. In der Leistungsvereinbarung wurden neu die Kriterien benannt, über die zu berichten ist. „Mit dem Finanzbeschluss und der neuen Eignerstrategie sowie Leistungsvereinbarung sind die Weichen nun optimal gestellt, damit die Universität unser Land optimal unterstützen kann, die Chancen der aktuellen Herausforderungen zu nutzen“, freut sich die zuständige Bildungsministerin Dominique Hasler.