Prämienverbilligung: Wer erhält wie viel?

Schon lange war klar, dass die hohen Krankenkassenprämien und Kostenbeteiligungen für viele Prämienzahler, besonders Familien, Senioren und Alleinerziehende, eine nur mehr schwer zu stemmende finanzielle Belastung darstellen. Jetzt können diese Menschen von einer zielgerichteten Entlastung der Krankenkassenprämien profitieren.

Text: Johannes Kaiser, Landtagsabgeordneter

Nach langjährigen Bemühungen und vorgängigen Kleinen Anfragen reichte ich im Mai dieses Jahres eine Gesetzesinitiative ein. Im November hatte der Landtag schliesslich über zwei Initiativen zum gleichen Thema zu entscheiden. Da es absehbar war, dass mein Vorschlag, obwohl die Mehrkosten nur 1,7 Millionen Franken über denen des Vorschlags der VU lagen, keine Mehrheit im Landtag finden würde, stimmte ich im Interesse der Prämienzahler einer abgespeckten Variante zu, die im Landtag als Kompromisslösung zwischen der VU- und meiner Gesetzes-Initiative von Seiten der FBP eingebracht wurde. Diese ermöglicht immer noch für viele eine relevante finanzielle Entlastung, was mir sehr wichtig erschien. Konkrete Beispiele sind in den beiden Tabellen dargestellt.

Versicherte in Einzelhaushalten bis zu einem Erwerb von 26’000 Franken können neu von einer Prämienersparnis von jährlich 2’940 Franken (bisher 2’520 Franken) profitieren, bei einem Erwerb von 35’000 Franken beläuft sich die Ersparnis neu auf 2’436 Franken statt 1’680 Franken. Besonders stark bemerkbar macht sich die neue Regelung für Einkommen, die bisher überhaupt keinen Anspruch auf Prämienverbilligung hatten: So ist bei einem Erwerb von 50’000 Franken neu eine Ersparnis von 1’890 Franken möglich (bisher null Franken). Ähnliches gilt für Paarhaushalte: Bis zu einem Erwerb von 37’000 Franken beläuft sich die Ersparnis auf 5’880 Franken (bisher 5’040 Franken), bei einem Erwerb von 50’000 Frankenauf 3’192 Franken (bisher null Franken).