Verlängerung der Amtszeit für Ausichtsrat-Präsidenten der FMA

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 22. Oktober 2019 den derzeitigen Präsidenten des Aufsichtsrats der FMA, Roland Müller aus Staad, für eine ausserordentliche Amtszeit von weiteren zwei Jahren, vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2021, als Präsidenten bestellt.

Roland Müller ist seit 2010 ordentliches Mitglied im Aufsichtsrat der FMA und seit 1. Januar 2017 Präsident des Aufsichtsrats. Das Finanzmarktaufsichtsgesetz sieht neben der Möglichkeit einer einmaligen Wiederwahl für den Präsidenten eine ausserordentliche Amtszeit von weiteren zwei Jahren vor.

Ebenfalls hat die Regierung Christian Batliner aus Triesen, für eine Mandatsdauer von fünf Jahren, vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2024, als Mitglied des Aufsichtsrats der FMA bestellt. Es handelt sich um eine Nachbesetzung, die durch das Ausscheiden von Aufsichtsrat Michael Ritter aus Eschen, nach zehn Jahren Amtszeit erforderlich wurde. Die Regierung dankt Michael Ritter für seinen langjährigen Einsatz für die Aufsichtsbehörde und wünscht ihm für die Zukunft alles Gute.

Das neu bestellte Mitglied Christian Batliner ist selbständiger Anwalt. Er verfügt über mehr als 20 Jahre Berufserfahrung im Bereich Banken und Versicherungen, in Corporate Governance & Compliance sowie im Stiftungs- und Trustrecht.

Die Regierung bedankt sich bei Roland Müller und Christian Batliner für ihre Bereitschaft, im Aufsichtsrat der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein mitzuwirken und wünscht ihnen bei der Ausübung dieser Tätigkeit viel Freude und Erfolg.