Revision der Naturgefahrenkarte Alpengebiet (Steg und Malbun)

Vor gut 20 Jahren hat Liechtenstein erstmals eine landesweite Naturgefahrenkarte entwickelt. Diese dient als Grundlage für das Naturgefahrenmanagement im Sinne von Investitions- und Raumplanung. Die erste Version der Karte wurde in den Jahren von 1997 bis 2001 erarbeitet.

Gefahrenkarten weisen aufgrund natürlich (Ereignisse) und technisch (Schutzbauten) bedingter Systemänderungen den Charakter einer rollenden Planung auf. Zudem generiert der Fortschritt in Wissenschaft und Technik fortlaufend neue Erkenntnisse und Modelle, auf Grundlage derer sich eine periodische Neubeurteilung der Naturgefahrensituation aufdrängt. Bereits bei der Ersterstellung der ersten landesweiten Naturgefahrenkarte wurde deshalb eine neuerliche Überprüfung nach spätestens 15 Jahren in Aussicht gestellt. Nachdem im letzten Jahr die Revision der Gefahrenkarten rheintalseitig abgeschlossen werden konnte, hat die Regierung als letzte Etappe nun die überarbeitete Naturgefahrenkarte für Steg und Malbun genehmigt. Auch künftig bilden die Gefahrenkarten im Sinne des Naturgefahrenmanagements eine wesentliche Grundlage bei der Planung von baulichen Schutzmassnahmen, wie auch in der Raumplanung, in der sie sich als Grundgrösse etabliert haben. Andererseits sind die Gefahrenkarten zwischenzeitlich im Bereich Notfallplanung und Ereignisbewältigung eine wesentliche Grundlage für die Einsatz- und Rettungskräfte im Ernstfall.

Resultate
Die im Rahmen von Baugrunduntersuchungen gewonnen Erkenntnisse sowie die bei Starkniederschlagsereignissen aufgetretenen Rutschungen ermöglichten eine detailliertere Kartierung dieses Prozesses. Die heute vorhandenen Simulationsmodelle für Lawinen und Sturz erlauben eine genauere Abgrenzung der Prozessintensitäten. Insbesondere beim Prozess ‚Sturz‘ zeigt sich, dass die Intensitäten ursprünglich unterschätzt wurden. In Einzelfällen führen diese Erkenntnisse zu einer sensibleren Beurteilung der gefährdeten Gebiete. Eigentümer von Grundstücken, bei welchen die Revision zu einer Verschärfung der Gefahrensituation innerhalb des zonierten Siedlungsgebietes führte, werden von der Gemeinde Triesenberg in den nächsten Wochen kontaktiert.

Umsetzung
Als objektive Darstellung der Gefahrenprozesse Rutschung, Wasser, Lawinen und Sturz ist die Naturgefahrenkarte für die Landes- und Gemeindebehörden mit der Genehmigung durch die Regierung verbindlich und ist bei allen raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Des Weiteren werden die Gefahrenkarten nun den Gemeinden zur Umsetzung in die Ortsplanung übergeben.