B+A zum multilateralen Instrument (MLI)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 8. Oktober 2019 den Bericht und Antrag zum multilateralen Übereinkommen zur Umsetzung von steuerabkommensbezogenen Massnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (sog. Multilaterales Instrument; MLI) genehmigt.

Das MLI geht auf Aktionspunkt 15 des OECD/G20 BEPS-Projektes (Base Erosion and Profit Shifting) zurück. Es dient dazu, die Ergebnisse des BEPS-Projektes in den bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen (weltweit mehr als 3000) ohne aufwendige bilaterale Verhandlungen rasch und effizient umzusetzen. Durch das MLI können vor allem auch die BEPS-Mindeststandards, deren Implementierung den Peer Review Verfahren der OECD unterliegen, umgesetzt werden. Diese Mindeststandards umfassen Regelungen zum Missbrauch von Doppelbesteuerungsabkommen (BEPS Action 6) und zu Verständigungsverfahren (BEPS Action 14). Das MLI bietet zudem die Möglichkeit der Verbesserung der Streitbeilegung mittels einer Regelung zu Schiedsverfahren.

Liechtenstein hat das MLI am 7. Juni 2017 gemeinsam mit weiteren 75 Ländern und Jurisdiktionen unterzeichnet. Das MLI ist bereits am 1. Juli 2018 in Kraft getreten und wurde zwischenzeitlich von 33 Ländern und Jurisdiktionen ratifiziert (Stand: August 2019).

Durch das MLI sollen jene 14 liechtensteinischen DBA angepasst werden, die nicht bereits vollumfänglich dem vorgegebenen Mindeststandard entsprechen. Dies betrifft die DBA mit Andorra, Deutschland, Georgien, Guernsey, Hong Kong (China), Luxemburg, Malta, San Marino, Singapur, Tschechische Republik, Ungarn, Uruguay, Vereinigte Arabische Emirate sowie dem Vereinigtem Königreich.