KK-Verbilligung für Familien, Alleinstehende und Senioren

Der FBP-Landtagsabgeordnete Johannes Kaiser kündigt zusammen mit der FBP-Fraktion den parlamentarischen Eingang einer Interpellation zur «Teuerungsanpasssung für AHV-Renten» an.

Der Vergleich der beiden Prämienverbilligungs-Initiativen «Kaiser» und «VU» zeigt, dass die VU-Initiative für den Staat rund 4 Mio. Franken «günstiger» ist, doch werden gerade bei meinem Krankenkassenprämien-Vorschlag die betroffenen Mittelstands-Familien – im Speziellen Alleinstehende, Alleinerziehende (Haushalte mit Kindern) und Senioren – von einer notwendigen finanziellen Entlastung profitieren. 

Bei meiner Prämienverbilligungs-Initiative müssen die Regierung und der Landtag in etwa die Summe von 4 Mio. Franken mehr für die Mittelstands-Familien, Senioren und Alleinstehenden mit niedrigem Einkommen einsetzen, als dies die Prämienverbilligungs-Initiative der VU vorsieht. Vergleichbar ist diese höhere finanzielle Unterstützung meines initiierten Prämienverbilligungs-Modells einerseits mit dem jährlichen Staatsbeitrag an die FMA, welche aus der Staatskasse derzeit jährlich 5 Mio. Franken erhält, oder andererseits exakt mit der Erhöhung des Staatsbeitrages an die OKP, welche der Landtag im Juni beschlossen hat. Diese 4 Mio. werden aufgeteilt auf alle Versicherten, egal ob an einen CEO einer Grossfirma oder einen Angestellten mit Minimaleinkommen. Das entspricht dem Giesskannenprinzip und macht letztlich, wie dies im Juni-Landtag ausgeführt wurde, für die einzelne Person einen «Café Crème» pro Monat aus. Damit ist den Menschen wie Familienväter und Familienmütter, Alleinstehende und Alleinerziehende sowie Senioren und Seniorinnen nicht geholfen, welche ein sehr niedriges Einkommen und grosse finanzielle Probleme bei der Bewältigung der immensen Krankenkassenkosten inklusive der Franchise und den Selbstbehalten haben. 

Worin liegt der Unterschied der Prämienverbilligungs-Initiativen «Kaiser» und «VU»?
Bei meiner Gesetzesinitiative können deutlich mehr Personen von einer Prämienverbilligung profitieren als beim Vorschlag der VU. Diese zusätzlichen Anspruchsberechtigten – es sind 1130 betroffene Personen – bestehen hauptsächlich aus Alleinstehenden, worunter Alleinerziehende, also Haushalte mit Kindern, und vielfach Senioren im Rentenalter fallen. Insbesondere diese Personengruppe von Alleinstehenden – alleinerziehende Mütter und Väter sowie Senioren und Seniorinnen – werden bei meiner Prämienverbilligungs-Initiative im Gegensatz zum VU-Gesetzesvorschlag stärker als bisher entlastet. Gerade bei ihnen ist diese Entlastung notwendig! Die Nutzungsquote steigt in Einzelhaushalten mit steigendem Alter bis zu 90 % an. Dies zeigt auf, dass hier die Prämienlast auch besonders drückt.

Zugleich werden die Anspruchsberechtigten an der untersten Erwerbsgrenze mit meiner Prämienverbilligung von 80 % stärker entlastet als beim Vorschlag der VU mit nur 60 % Entlastungswirkung. Zudem werden im dreistufigen Modell die Auswirkungen der starren Erwerbsgrenzen im Vergleich zum zweistufigen Modell deutlich gemildert.

Bei meiner Prämienverbilligungs-Initiative werden Familien, Alleinstehende, alleinerziehende Mütter und Väter sowie Senioren und Seniorinnen finanziell entlastet, die niedrige Einkommen aufweisen und diese Entlastung dringend notwendig haben!

Johannes Kaiser, Landtagsabgeordneter

 

Mehrkosten gezielt für Familien, Alleinstehende, Alleinerziehende und Senioren einsetzen
Dabei fallen bei meiner Prämienverbilligungs-Initiative logischerweise Mehrkosten an, zusätzliches Geld, das jedoch zielgenau jene Menschen bzw. Bevölkerungsgruppen erhalten, die diese finanzielle Entlastung durch die Prämienverbilligung auch notwendig haben: Mittelstands-Familien, Alleinstehende, Senioren und Alleinerziehende mit Kindern. Anlässlich der Juni-Landtagssitzung habe ich in Zusammenhang mit der Erhöhung des Staatbeitrages an die OKP von 29 auf 33 Mio. Franken explizit hervorgehoben, dass diese 4 Mio. Franken an Staatssubvention bei meiner Prämienverbilligungs-Initiative gegenüber der PV-Variante der VU dort eingesetzt sind, wo die Menschen diese finanzielle Entlastung dringend brauchen – und nicht mit der Giesskanne einfach über alle Versicherten, ob reich oder permanent am «Anschlag» bei der Bewältigung der laufenden Lebenskosten, gegossen werden.

50 %-Prämienverbilligung für «unter 25-Jährige»
Die Prämienverbilligung für «unter 25-Jährige» erachte ich ebenfalls für angesagt. Dies lässt sich durch den Landtag sehr einfach umsetzen, indem er beschliesst, dass bei in Ausbildung befindlichen Personen die Hälfte der Prämie zu entrichten ist: also eine Prämienreduktion für «unter 25-Jährige» um 50 %, wie das für die Altersgruppe 16 bis 20 Jahre bereits heute gilt.