Finanzausgleich: Stellungnahme der Gemeinde Triesenberg

Blick aufs Dorfzentrum Triesenberg 

Vorprüfung der parlamentarischen Initiative zur Abänderung des Finanzausgleichgesetzes  

 

Der Triesenberger Vorsteher Christoph Beck hat im Auftrag des Gemeinderates dem Landtag nachfolgende Stellungnahme zugehen lassen, in welcher die Gemeinde Triesenberg auf die Empfehlung der Regierung eingeht, auf die Initiative von acht Abgeordneten bezüglich des Finanzausgleichs für den Triesenberg nicht einzutreten.

 

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete

Vor wenigen Wochen hat Ihnen die Regierung die Stellungnahme zur parlamentarischen Initiative vom 3. Juli 2019 zur Abänderung des Finanzausgleichsgesetzes zukommen lassen. Die Regierung empfiehlt, auf die Initiative von acht Abgeordneten aus drei verschie­ denen Fraktionen nicht einzutreten.

Die Bemühungen der Gemeinde Triesenberg, eine Erhöhung des im Rahmen des Finanzausgleichs gewährten Sonderbeitrags für die von Triesenberg erbrachten Leistungen im liechtensteinischen Naherholungsgebiet beidseits des Kulms zu erhalten, reichen bis ins Jahr 2016 zurück. Die Gemeinde hat mehrfach und mit Zahlen hinterlegt auf die Schwie­ rigkeiten mit der heutigen Abgeltung der Sonderlasten im liechtensteinischen Naherho­ lungsgebiet hingewiesen. Die Situation lässt sich in aller Kürze wie folgt zusammenfassen:

Die Gemeinde Triesenberg erfüllt im liechtensteinischen Alpengebiet (Malbun, Steg, Masescha, Silum und Gaflei) wichtige Funktionen, die von landesweiter Bedeutung sind. Die Aufgaben-  zur  Erhaltung und Pflege des Naherholungsgebiets belasten den Finanzhaushalt der Gemeinde in einem ganz erheblichen Ausmass. Die Abgeltung dieser Leistungen durch den Sonderbeitrag des Landes deckt die tatsächlichen Aufwendungen nur ungenügend ab. Die Kosten für die zu erfüllenden Infrastrukturaufgaben und Unterhaltsarbeiten im Alpengebiet belaufen sich, abzüglich der im Verhältnis eher geringen Einnahmen, auf jährlich rund 3,8 Millionen Franken. Der Sonderbeitrag des Landes liegt mit 2,5 Millionen Franken deutlich darunter, was zu einer für Triesenberg sehr belastenden Finanzierungslücke führt. Die Gemeinde Triesenberg hat in der Vergangenheit versucht, diese Lücke durch eine sparsame Haushaltsführung und eine Beschränkung der Investitionstätigkeit auf die dringlichen und nicht länger aufschiebbaren Projekte so gut es ging zu kompensieren. Trotz des bescheidenen Ausgabenniveaus, gemessen an den anstehenden Aufgaben, und des Verzichts auf manches, was in anderen Gemeinden zum Standard gehört, stagniert die finanzielle Entwicklung der Gemeinde auf einem tiefen Niveau. Die an den Tag gelegte Ausgabendisziplin und eine aus finanziellen Gründen geübte Zurückhaltung bei der Umsetzung notwendiger Investitionsprojekte erklären die von der Regierung als Gegenargument ins Feld geführten Rechnungsabschlüsse der Gemeinde. Eine solche Argumentation wird der tatsächlichen Finanzsituation der Gemeinde Triesenberg nicht gerecht, die als finanzschwache Ge­ meinde zusätzlich für das weitläufige Alpengebiet aufzukommen hat.

Bemühungen erbrachten nicht den erhofften Erfolg

Vor diesem Hintergrund war die Gemeinde stets darum bemüht, im Rahmen der geltenden Gesetzeslage Möglichkeiten zu finden, um die Einnahmensituation zu verbessern, nachdem die Einsparungspotenziale praktisch vollständig ausgeschöpft worden sind. So wurde unter anderem die Erhebung einer Umlage bei den Besitzern von Ferienliegenschaften zur Mitfi­ nanzierung der Ausgaben für das Feriengebiet geprüft, was sich aber als nicht gesetzeskonform herausstellte. Trotz intensiver Abklärungen und Bemühungen, praktikable und gerechte andere Finanzierungsformen zu finden, war das Ergebnis sehr ernüchternd. Die Gemeinde Triesenberg ist deshalb für die von acht Landtagsabgeordneten eingereichte Initiative sehr dankbar.

Erhöhung des Sonderzuschlags

Die Gesetzesinitiative sieht vor, die für die Bemessung des Sonderbeitrags vor 27 Jahren(!) auf 1’200 Personen festgelegte, theoretische Einwohnerzahl des Berggebiets auf 1’500 Personen zu erhöhen und neu einen Zuschlag von 1,26 Franken pro Einwohner (bis­ her 0,99 Franken) anzuwenden. Diese moderate Erhöhung des Sonderbeitrags wird zu mehr Verursachergerechtigkeit bei der Finanzierung der Aufwendungen für das liechten­ steinische Naherholungsgebiet führen. Der Gemeinderat ersucht Sie deshalb, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete, der Initiativvorlage Ihre Zustimmung zu erteilen.

Obwohl die Gemeinde Triesenberg aufgrund der topographischen Lage zweifellos zu den finanzschwächsten Gemeinden Liechtensteins gehört und dennoch das grösste Gemeindegebiet zu unterhalten hat, hat sieviel zur Sanierung des Staatshaushalts beigetragen. Der Finanzausgleich ist zwischen 2008 und 2018 um rund vier Millionen Franken oder um bei­ nahe ein Drittel gesunken. Dass die Gemeinde dennoch zugunsten der Einwohner am nied­ rigen Steuersatz von 150 Prozent festhalten möchte, sollte uns von  der  Regierung  nicht zum Vorwurf gemacht werden. Den Steuersatz zu erhöhen, um Ausgaben von landesweiter Bedeutung zu finanzieren, wäre unseres Erachtens eine schreiende Ungerechtigkeit den Einwohnern Triesenbergs gegenüber. Trotzdem schliesst die Gemeinde eine Erhöhung des Gemeindesteuerzuschlags nicht aus, sofern die daraus resultierenden Mittel für die Finanzierung der eigenen Aufgaben benötigt werden. Ebenfalls nicht zum Vorwurf machen sollte man uns den im Vergleich mit anderen Gemeinden äusserst bescheidenen Gewinn, den wir in den vergangenen zehn Jahren realisieren konnten. Dazu beigetragen haben, wie bereits erwähnt, eine grosse Ausgabendisziplin sowie das Staffeln von Investitionen über mehrere Jahre und deren Priorisierung nach Dringlichkeit.

Erläuterungen zu  Aussagen der Regierung

Nachstehend erlauben wir uns, auf einige Aussagen der Regierung näher einzugehen:

Die ausdrückliche Beschränkung des Sonderbeitrags auf Steg-Malbun ist unseres Erachtens nicht nachvollziehbar, da es sich dabei nicht um die einzigen Feriengebiete Triesenbergs handelt. Auch für die talseitigen Weiler Masescha, Gaflei und Silum haben wir nicht zu vernachlässigende Aufwendungen. Die topografischen Gegebenheiten so­ wie die Nutzung als Naherholungsgebiet für die gesamte Bevölkerung sowie für Tou­ risten sind ähnlich gelagert wie in Steg und Malbun. Warum der Sonderbeitrag im Jahre 1992 nur für das Gebiet Steg-Malbun gesprochen worden ist, wirft aus heutiger Sicht Fragen auf. Da er damals aber auf einer für die Gemeinde deutlich kostendeckenderen Grundlage zustande kam und vom Landtag beschlossen worden ist, wurde dies unter Umständen auch nicht allzu sehr hinterfragt.

Die Argumentation, dass dem Naherholungsgebiet neben dem Sonderbeitrag auch ein Anteil aus den Finanzausgleichsstufen 1 und 2 zugerechnet werden müsse, ist unserer Auffassung nach nicht sachgerecht. Der Gemeinde Triesenberg geht es in dieser An­ -gelegenheit um den Lastenausgleich für das Alpengebiet. Die Regierung  vermischt diese Sonderlast mit dem für alle finanzschwächeren Gemeinden geltenden Finanzaus­gleich. Das kommt einer Ungleichbehandlung gegenüber jenen Gemeinden gleich, die keine Sonderlast zu tragen haben. Diesbezüglich ist auch zu festzuhalten, dass bei der jährlich durch das Ministerium für Präsidiales und Finanzen an alle Gemeinden ver­sandten Liste zur Berechnung des Finanzausgleichs, bezogen auf die Gemeinde Trie­senberg, von falschen bzw. unvollständigen Zahlen ausgegangen wird. Auch hier gilt: Der gesamte Finanzausgleich für unsere Gemeinde inklusive Alpengebiet  wird durch  die Anzahl der in Triesenberg lebenden Personen dividiert. Richtigerweise müssten die für das Alpengebiet (fiktiv) angenommenen 1200 bzw. neu 1500 Personen darin ein­ bezogen werden.

Eingehen möchten wir auch auf die Aussage, dass das Land die Naherholungsgebiete in zahlreichen weiteren Belangen finanziell unterstützt. Dies ist zweifellos richtig. Es hat aber wenig mit der gegenständlichen Materie zu tun, wenn die Regierung den Un­terhalt von Landstrassen, Berghütten des Alpenvereins oder den Liechtensteiner Ski­verband ins Feld führt . Nur der Vollständigkeit halber ist anzumerken, dass Landstras­sen in ganz Liechtenstein vom Land unterhalten werden und dass Landesverbände unabhängig davon, in welcher Gemeinde sie ihren Sitz haben oder hauptsächlich trai­nieren, staatliche Unterstützung erhalten. Die erwähnte Unterstützung des Alpenver­eins hat zudem nichts mit der Gemeinde Triesenberg zu tun, zumal die beiden bewir­teten und bewirtschafteten Hütten dieses Vereins auf Schaaner und Plankner Gebiet liegen.

Zuletzt möchten wir noch auf die Aussage eingehen, dass es die Regierung als nicht zielführend erachtet, das Finanzausgleichsgesetz zugunsten einer einzigen Gemeinde anzupassen. Dazu ist festzuhalten, dass der Unterhalt des Naherholungsgebiets im Alpenraum eben auch nur eine einzige Gemeinde wirklich  betrifft  –  was sich ja  schon an dem im Jahre 1992 genehmigten Sonderbeitrag zeigt. Die Anpassung der finanziellen Abgeltung für die von Triesenberg zu tragende Sonderlast im Alpengebiet kann ohne Präjudiz für eine allenfalls in der Zukunft erfolgende Revision des Finanzausgleichsys­tems vorgenommen werden. Die Gemeinde Triesenberg plädiert gleichzeitig dafür, den Prozess zur Überprüfung und Überarbeitung des Finanzausgleichsystems zu beschleu­nigen. Realistischerweise muss jedoch davon ausgegangen werden, dass es noch ei­ nige Zeit dauern wird, bis konkrete Ergebnisse vorliegen. Deshalb ist eine Behandlung der Initiative zur Abänderung des Finanzausgleichsgesetzes (Anpassung des Sonder­beitrags) sachlich begrü ndet .

Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, aus den dargelegten Gründen ist die Ge­- meinde Triesenberg auf die vorgeschlagene Erhöhung des Sonderbeitrags angewiesen. Im Namen des Gemeinderats bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und das Anliegen einer verursachergerechten Finanzierung des liechtensteinischen Naherholungsgebietes zu un­ terstützen. Gerne gebe ich Ihnen  auf alle  diesbezüglichen Fragen  ausführlich  Auskunft  – sei es in einem persönlichen Gespräch, auf schriftlichem Weg oder bei einem Besuch in  Ihren jeweiligen Fraktionen. gez. Christoph Beck, Gemeindevorsteher von Triesenberg.