Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 9. Juli 2019 die Aufhebung der Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV) beschlossen. Damit zusammenhängend werden gleichzeitig die Waffenverordnung, die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeugen und die Verordnung über das Starkstrominspektorat angepasst.

Die NEV wird aufgehoben, da sie nicht mehr dem Stand der Technik entspricht und in der heutigen Form als obsolet zu betrachten ist. Wie in vergleichbaren Fällen erfolgt die rechtliche Umsetzung durch direkten Verweis auf die schweizerische NEV, welche über den Zollvertrag anwendbar ist. Der Vollzug der einschlägigen Vorschriften im Bereich der elektrischen Niederspannungserzeugnisse liegt somit direkt beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI). Damit wird der nationale Verwaltungsaufwand erheblich entlastet.

Die Änderungen treten am 1. August 2019 in Kraft.